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Fotografenvertrag für Porträt, Familie und Business: was hineingehört, mit Muster
Was hineingehört, was bei Firmen anders ist, mit kostenlosem Muster als Word und PDF.
sicht Redaktion · · 10 Min. Lesezeit
Zuletzt geprüft am
In Kürze
- Bucht eine Firma Porträts für ihre Website, steht ihr kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, denn das haben nur Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Kündigt die Kundin vor dem Shooting, kannst du beim Werkvertrag die Vergütung verlangen, abzüglich Ersparnis und anderweitigem oder böswillig unterlassenem Verdienst.
- Schreib die erlaubten Nutzungen ausdrücklich und einzeln in den Vertrag, sonst richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem gemeinsamen Vertragszweck.
Das ist keine Rechtsberatung.
Am Samstagvormittag kommt eine Familie mit zwei Kindern und einem Hund für eine Stunde ins Studio. Zwei Tage später kommt eine Kanzlei mit acht Leuten für neue Teamfotos auf der Website. Beide Aufträge brauchen einen Fotografenvertrag, aber nicht denselben, denn die Familie bestellt Bilder fürs Wohnzimmer und die Kanzlei Bilder, mit denen sie für sich wirbt.
Das kostenlose Muster zum Ausfüllen gibt es als Word-Datei und als PDF. Für Hochzeiten gibt es einen eigenen Ratgeber mit Checkliste zum Hochzeitsfotografen-Vertrag, und wer ohne Honorar gegen Bilder fotografiert, findet die Regeln im Ratgeber zum TFP-Vertrag.
Welcher Vertrag ein Fotoshooting ist
Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer „zur Herstellung des versprochenen Werkes“.1 Lieferst du nach dem Shooting bearbeitete Bilder, schuldest du ein Ergebnis und mehr als eine Stunde Anwesenheit im Studio. Vieles spricht dann für einen Werkvertrag. Ob das für deinen Auftrag zutrifft, hängt davon ab, was ihr vereinbart, und eine Gerichtsentscheidung speziell zu Porträt- oder Familienshootings haben wir nicht gefunden.
Ohne Absprache ist die Vergütung beim Werkvertrag erst bei der Abnahme fällig.2 Eine Anzahlung gibt es also nur, wenn du sie vereinbarst. Bei der Lieferung kannst du der Kundin eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Meldet sie in dieser Zeit keinen Mangel, gilt das Werk als abgenommen, bei Privatkundschaft aber nur, wenn du sie zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen hast.3 Bekommt Privatkundschaft nur Dateien, kann das anders sein. Bei Verbraucherverträgen über die Herstellung digitaler Inhalte tritt an die Stelle der Abnahme die Bereitstellung.4 Ob ein Shooting mit Dateilieferung so einzuordnen ist, ist offen, weil das Gesetz an anderer Stelle Dienstleistungen ausnimmt, deren Ergebnis nur digital geliefert wird.5
Das ist keine Rechtsberatung.
Privat oder Business: wer bucht, ändert die Regeln
Verbraucherin ist, wer einen Vertrag überwiegend weder für ein Gewerbe noch für eine selbständige berufliche Tätigkeit schließt.6 Die Familie mit dem Hund ist das, die Kanzlei nicht. Wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Unternehmer,7 auch die selbständige Coachin, die ihr Porträt für die eigene Website bestellt. Die Angestellte, die privat ein Bewerbungsfoto bezahlt, handelt nicht selbständig und ist nach dem Wortlaut Verbraucherin.
| Thema | Privatkundschaft | Business-Kundschaft |
|---|---|---|
| Gesetzliches Widerrufsrecht bei Buchung ausschließlich per Mail oder online oder außerhalb deiner Räume | grundsätzlich ja8 | nein, es steht nur Verbrauchern zu8 |
| Prüfung vorformulierter Bedingungen | nach §§ 307 bis 309 BGB, auch bei einem Text, den du nur einmal verwendest und auf den die Kundin keinen Einfluss hatte9 | § 309 und die meisten Nummern von § 308 nicht unmittelbar, die Inhaltskontrolle nach § 307 schon9 |
| Abnahme ohne Rückmeldung | nur mit Hinweis auf die Folgen in Textform, bei reiner Dateilieferung offen3 | ohne diesen Hinweis3 |
| Nutzung ohne ausdrückliche Vereinbarung | ein bestelltes Porträt vervielfältigen und unentgeltlich, nicht gewerblich verbreiten10 | für gewerbliche Zwecke nicht gedeckt10 |
Das Gesetz erlaubt dem Besteller eines Bildnisses und der abgebildeten Person, es zu vervielfältigen und „unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken“ zu verbreiten.10 Die Familie darf also Abzüge für die Großeltern machen lassen. Das Posten im Netz nennt die Vorschrift nicht, das regelt ihr deshalb im Vertrag. Für die Website der Kanzlei braucht es ein vereinbartes Nutzungsrecht.
Das ist keine Rechtsberatung.
Was in den Fotografenvertrag gehört
Die Checkliste für jeden Auftrag:
- beide Vertragsparteien mit Anschrift, bei Firmen auch eine Ansprechperson
- Art und Dauer des Shootings mit Termin und Ort
- Honorar und Anzahlung, dazu Restzahlung und Fahrtkosten
- wie viele bearbeitete Bilder du lieferst, wer sie auswählt und bis wann sie kommen
- Preise für Nachbestellungen und Abzüge
- Nutzungsrechte für private oder gewerbliche Zwecke und deine Urhebernennung
- Absage und Verschiebung, dazu dein eigener Ausfall
- Haftung und Datensicherung sowie die Form von Erklärungen
Leistung, Bildauswahl und Lieferung
Schreib hinein, wie viele bearbeitete Bilder im Preis enthalten sind und wer sie auswählt. Wählt die Kundin aus einer Vorschau, gehört eine Frist dazu und was passiert, wenn sie nicht auswählt, etwa dass du dann selbst die Auswahl triffst. Nenn den Lieferweg. Dazu gehört eine Lieferfrist in Wochen ab dem Shooting. Wir würden die Frist so wählen, dass du sie auch im Dezember noch hältst, wenn Familien Bilder für Weihnachten wollen.
Nachbestellungen klärst du gleich mit, vor allem den Preis je weiterem Bild und wie lange die Galerie dafür offen bleibt. Ob du unbearbeitete Dateien herausgibst, entscheidest du ebenfalls im Vertrag, denn eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe von Rohdaten haben wir nicht gefunden.
Das ist keine Rechtsberatung.
Honorar, Anzahlung und Fälligkeit
In den Vertrag gehören der Gesamtpreis, die Höhe der Anzahlung, wann sie fällig ist und dass sie auf den Preis angerechnet wird. Schreib auch hinein, wann der Rest fällig ist. Ohne Absprache wäre das erst die Abnahme der Bilder, bei reiner Dateilieferung an Privatkundschaft womöglich ihre Bereitstellung.2 Ob deine Preise Umsatzsteuer enthalten, gehört ebenfalls hinein. Arbeitest du als Kleinunternehmer, steht im Ratgeber zur Kleinunternehmer-Grenze, was dann auf die Rechnung kommt. Eine Prozentzahl für die Anzahlung nennen wir nicht, weil wir keine belastbare Quelle für eine übliche oder zulässige Höhe gefunden haben.
Das ist keine Rechtsberatung.
Nutzungsrechte und Urhebernennung
Auch einfache Lichtbilder sind geschützt, und das Recht daran steht dir als Fotografin oder Fotograf zu.11 Die Kundin bekommt die Nutzungsrechte, die du ihr einräumst, einfach oder ausschließlich und auf Wunsch räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt.12 Bei einer Familie kommt ein einfaches Recht für private Zwecke in Frage, und du schreibst dazu, ob Social Media eingeschlossen ist. Bei einem ausschließlichen Recht hältst du fest, ob du die Bilder selbst weiter nutzen darfst, etwa im Portfolio. Für Business-Porträts zählst du die Nutzungen einzeln auf, zum Beispiel Website, LinkedIn, Pressearbeit oder Werbeanzeigen, und schreibst dazu, ob sie zeitlich begrenzt sind.
Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt sich nach dem gemeinsamen Vertragszweck, wie weit das Recht reicht.12 Für die Teamseite gebuchte Porträts tragen dann nicht ohne Weiteres eine Plakatkampagne. Ob und wie du als Urheberin genannt werden willst, bestimmst du selbst und schreibst es dazu.13
Das ist keine Rechtsberatung.
Absage, Verschiebung und dein Ausfall
Als Bestellerin darf die Kundin beim Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Du kannst dann die vereinbarte Vergütung verlangen, musst dir aber anrechnen lassen, was du dir ersparst oder durch einen anderen Auftrag verdienst oder böswillig zu verdienen unterlässt. Das Gesetz vermutet, dass dir fünf Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen.14 Regelst du die Absage mit gestaffelten Beträgen, gelten in vorformulierten Bedingungen gegenüber Privatkundschaft enge Grenzen. Ist die Pauschale als Schadensersatz gemeint, darf sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und der Kundin muss ausdrücklich der Nachweis offenstehen, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.15 Unwirksam ist dort auch eine unangemessen hohe Vergütung für schon erbrachte Leistungen oder ein unangemessen hoher Ersatz von Aufwendungen für den Fall der Kündigung.16 Welche Grenze für eine Pauschale auf die Vergütung nach § 648 genau gilt, haben wir nicht geklärt.
Bei einer Verschiebung regelst du, ob die Anzahlung auf den neuen Termin übergeht und wie lange. Und wenn du selbst ausfällst? Lässt sich ein einmaliger Termin wie eine Firmenfeier nicht nachholen, entfällt dein Anspruch auf das Honorar, und bereits Gezahltes kann die Kundin zurückverlangen.17 Schadensersatz schuldest du nur, wenn du den Ausfall zu vertreten hast.18 Sag im Vertrag, ob du eine Vertretung vorschlägst und ob die Kundin sie ablehnen darf.
Das ist keine Rechtsberatung.
Haftung und Form
Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und für grobes Verschulden ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung deiner Haftung in vorformulierten Bedingungen gegenüber Privatkundschaft unwirksam.19 Bei Firmen kann die Inhaltskontrolle zum selben Ergebnis führen.9 Beschreib lieber, wie du die Daten sicherst, zum Beispiel mit zwei Speicherkarten und einer Kopie am selben Abend.
Eine bestimmte Form für den Fotoauftrag selbst haben wir im Gesetz nicht gefunden, auch eine Zusage per Mail kann reichen. Erklärungen der Kundin, etwa eine Absage, darfst du in solchen Bedingungen gegenüber Privatkundschaft an keine strengere Form als die Textform binden,20 etwa eine Mail. Was du mit ihr im Einzelnen absprichst, geht dem vorformulierten Text vor.21
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Kinder, Neugeborene und Bilder für dein Portfolio
Bucht eine Familie das Neugeborenen-Shooting vor der Geburt, steht der Tag noch nicht fest. Schreib deshalb einen Zeitraum nach der Geburt hinein und wie ihr den Tag festlegt, sobald das Kind da ist.
Willst du Bilder auf deiner Website oder auf Instagram zeigen, brauchst du die Einwilligung der Abgebildeten.22 Diese Einwilligung holst du besser getrennt vom Vertrag und freiwillig ein, damit die Familie auch Nein sagen kann, ohne das Shooting zu verlieren. Ein Kind vertreten seine Eltern gemeinschaftlich,23 und bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben deshalb beide. Veröffentlicht eine Firma Porträts oder Eventbilder, braucht sie dafür in der Regel selbst die Einwilligung der Abgebildeten, und für Bilder von Versammlungen kennt das Gesetz eine Ausnahme.24 Eine Vorlage dafür findest du im Ratgeber zur Einverständniserklärung für Fotos.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wenn per Mail, online oder bei der Familie zu Hause gebucht wird
Verhandelt ihr und schließt ihr den Vertrag ausschließlich per Mail, Telefon oder Online-Formular, ist es ein Fernabsatzvertrag, sofern du Buchungen planmäßig auf diesem Weg annimmst.25 Dasselbe Ergebnis beim Widerrufsrecht hat ein Vertrag, den die Familie beim Neugeborenen-Shooting in ihrer Wohnung unterschreibt, also außerhalb deiner Geschäftsräume.26 In beiden Fällen steht Privatkundschaft grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu,8 und die Frist beträgt 14 Tage.27 Sie beginnt nicht, bevor du ordnungsgemäß belehrt hast, und ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.28
Das Gesetz nimmt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.29 Ob ein Familien- oder Porträtshooting darunterfällt, ist offen, denn eine Gerichtsentscheidung dazu haben wir nicht gefunden. Schick im Zweifel die Belehrung mit dem Vertrag mit. Liegt das Shooting innerhalb der 14 Tage, lass die Kundin außerdem ausdrücklich verlangen, dass du vor Ablauf der Frist beginnst, bei einem Vertrag in ihrer Wohnung auf Papier oder per Mail. Bei Dienstleistungen hängt unter anderem daran, ob sie nach einem Widerruf Wertersatz für das schon Geleistete schuldet.30 Besteht ein Widerrufsrecht und schließt die Familie einen Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche, etwa ein Buchungsformular, muss sie dort während der Frist über eine Widerrufsfunktion widerrufen können.31
Das ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Fotoshooting einen schriftlichen Vertrag?
Eine bestimmte Form für einen Fotoauftrag haben wir im Gesetz nicht gefunden, auch eine Zusage per Mail kann reichen. Ohne Text lässt sich im Streit aber kaum zeigen, was vereinbart war, etwa die Bildanzahl, die Lieferfrist oder die Absage. Halte deshalb alles in Textform fest und lass es bestätigen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Was gehört in einen Fotografenvertrag?
Die Parteien, die Art des Shootings mit Termin und Ort, Honorar und Anzahlung, wie viele bearbeitete Bilder bis wann kommen und wie die Auswahl läuft. Dazu die Nutzungsrechte, privat oder gewerblich, und was bei einer Absage oder deinem Ausfall gilt. Die kostenlose Vorlage oben enthält alle Punkte zum Ausfüllen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wem gehören die Rechte an den Fotos vom Shooting?
Das Recht an den Lichtbildern steht dir als Fotografin oder Fotograf zu. Die Kundin bekommt die Nutzungsrechte, die ihr vereinbart. Ein bestelltes Porträt darf sie nach § 60 UrhG zwar vervielfältigen und unentgeltlich, nicht gewerblich verbreiten, für eine Firma reicht das aber nicht.
Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Bilder vom Shooting in meinem Portfolio oder auf Instagram zeigen?
Nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen, so § 22 KUG. Hol sie getrennt vom Vertrag und freiwillig ein, mit einem Kästchen je Zweck. Für Kinder unterschreiben bei gemeinsamem Sorgerecht beide Eltern. Eine Vorlage dafür gibt es im Ratgeber zur Einverständniserklärung.
Das ist keine Rechtsberatung.
Muss ich die Rohdaten vom Shooting herausgeben?
Eine gesetzliche Pflicht, Rohdaten herauszugeben, haben wir nicht gefunden. Was die Kundin bekommt, legt ihr im Vertrag fest, also Anzahl, Format und Bearbeitung der Bilder und ob unbearbeitete Dateien dazugehören. Halte das deshalb ausdrücklich fest, bevor die Kundin danach fragt.
Das ist keine Rechtsberatung.
So macht sicht das
In sicht gibt es dafür die Branche „Event- & Portraitfotografie“. Übernimmst du die Vorlagen, legt sicht einen Standard-Vertrag für Event- und Portraitfotografie an, mit Anzahlung bei Unterschrift, Lieferung einer bearbeiteten Auswahl, einem einfachen Nutzungsrecht für private Zwecke und gesonderter Vereinbarung für kommerzielle Nutzung. Fotos veröffentlicht das Studio laut Vorlage nur mit einer eigenen, freiwilligen Einwilligung. Die Vertragsvorlage ist nicht juristisch geprüft, lies sie vor dem ersten Versand ganz durch. Prüf dabei besonders den Satz zur Haftung, wenn du selbst ausfällst, und wann der Rest fällig ist. Für Business-Porträts ergänzt du die gewerbliche Nutzung, etwa Website und LinkedIn, sonst deckt die Vorlage nur private Zwecke. Den Vertrag nimmt die Kundin im Kundenportal an, indem sie ihren Namen eintippt, und sicht legt das angenommene PDF ab. Schaltest du die Vorlage für einen Vertrag ohne Unterschrift ein, erinnert sicht nach 3, 7 und 14 Tagen, nur solange der Vertrag offen ist, und jede Mail steht im Mail-Protokoll.
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Quellen
- § 631 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 640 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 650 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 327 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 13 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 14 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 312g Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 310 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 60 Abs. 1 Satz 1 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 72 Abs. 1 und 2 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 31 Abs. 1 und 5 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 13 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 648 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 309 Nr. 5 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 308 Nr. 7 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 275 Abs. 1 und § 326 Abs. 1 und 4 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 280 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 309 Nr. 7 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB, gesetze-im-internet.de
- § 305b BGB, gesetze-im-internet.de
- § 22 KUG, gesetze-im-internet.de
- § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG, gesetze-im-internet.de
- § 312c Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 355 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 356 Abs. 3 und 4 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 357a Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 356a Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
Quellen abgerufen am 28. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.