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RatgeberTFP
TFP-Vertrag: Was hineingehört, mit Vorlage
Nutzungsrechte, Einwilligung, Bearbeitung, Widerruf und minderjährige Models, mit Paragrafen und Checkliste.
sicht Redaktion · · 9 Min. Lesezeit
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In Kürze
- Die Rechte an den Fotos bleiben bei dir, dem Model räumst du Nutzungsrechte ein und nennst jeden Kanal und Zweck einzeln.
- Zeigen darfst du die Bilder nur mit Zustimmung des Models, und wie weit es sie später zurücknehmen kann, ist offen.
- Bei minderjährigen Models unterschreiben die Eltern, bei gemeinsamem Sorgerecht beide, und ab sieben Jahren unterschreibt das Model mit.
Das ist keine Rechtsberatung.
Für ein neues Porträt-Portfolio schreibst du ein Model an, das du auf Instagram gefunden hast. Sie braucht frische Bilder für ihre Sedcard, du willst eine Strecke im Herbstlicht, und Geld soll keiner zahlen. Dafür gibt es den TFP-Vertrag. TFP steht für „Time for Prints“, ihr tauscht Zeit gegen Bilder, und der Vertrag hält fest, wer welche Bilder bekommt und wo beide sie zeigen dürfen.
Ein halbes Jahr später schreibt dir das Model, ein Bild solle von deinem Instagram-Kanal verschwinden, und eine Modemarke fragt, ob sie die Strecke für eine Anzeige kaufen kann. Die Vorlage für einen ganzen TFP-Vertrag gibt es als Word-Datei und PDF, kostenlos und ohne Anmeldung.
Was ein TFP-Vertrag rechtlich ist
Einen TFP-Vertrag kennt das Gesetz nicht als eigenen Typ, und eine Gerichtsentscheidung, die ihn einordnet, haben wir nicht gefunden. Wie jeder Vertrag begründet er Pflichten, hier für beide Seiten.1 Du bringst Zeit, Technik und Bearbeitung ein, das Model seine Zeit und sein Gesicht, und statt Geld bekommt jede Seite Bilder und das Recht, sie zu zeigen.
Eine bestimmte Form für solche Absprachen haben wir ebenfalls in keinem Gesetz gefunden. Auch eine Abmachung im Chat kann deshalb ein Vertrag sein. Im Streit hilft sie wenig, weil darin selten steht, welche Bilder wofür freigegeben waren. Außerdem laufen im TFP-Vertrag zwei Fragen zusammen, die das Gesetz getrennt behandelt. Die eine betrifft deine Rechte als Fotografin an den Bildern, die andere das Recht des Models am eigenen Bild.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wem die Bilder gehören und was beide damit dürfen
Die Rechte an einem Foto stehen der Person zu, die es aufgenommen hat.2 Das Urheberrecht selbst kannst du nicht übertragen, du kannst nur Nutzungsrechte daran einräumen.3 Ein Satz wie „alle Rechte gehen an das Model über“ überträgt das Urheberrecht deshalb nicht. Was er stattdessen einräumt, entscheidet im Streit der Vertragszweck, im ungünstigen Fall ein ausschließliches Nutzungsrecht.4 Dem Model gibst du besser ausdrücklich ein Nutzungsrecht. Ist es einfach, dürft ihr beide die Bilder nutzen, und du kannst es räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränken.5 Für TFP passt meist ein einfaches Recht für Sedcard, Agenturen und die Kanäle des Models.
Nenn jede Nutzung einzeln. Steht im Vertrag nur „für Social Media“, entscheidet im Streit der Zweck, den ihr beide dem Vertrag zugrunde gelegt habt.4 Ob eine bezahlte Anzeige des Models für eine Marke dazugehört, lässt sich dann schwer sagen. Schreib deshalb hinein, dass Werbung für Dritte, Verkauf und Lizenzen eine eigene Vereinbarung beider Seiten brauchen. Das gilt auch für dich, wenn eine Modemarke anfragt.
Umgekehrt brauchst du die Zustimmung des Models. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden.6 Wer für das Abbilden entlohnt wurde, hat nach dem Gesetz im Zweifel eingewilligt. Ob Bilder statt Geld als Entlohnung zählen, haben wir in keiner Entscheidung gefunden, und wofür die Einwilligung gilt, sagt diese Regel ohnehin nicht. Die Zwecke gehören deshalb in den Vertrag, für jede Seite und jeden Kanal.
Das ist keine Rechtsberatung.
Namensnennung und Bearbeitung
Du hast das Recht, als Urheberin genannt zu werden, und bestimmst, wie.7 Legt im Vertrag fest, wie das Model dich nennt, etwa mit deinem Instagram-Namen unter jedem Bild, und ob du das Model nennst. Ohne Absprache darf das Model deine Bilder nicht verändern. Erlaubt bleiben Änderungen, die du nach Treu und Glauben nicht verweigern kannst, und gegen Entstellungen schützt dich das Gesetz zusätzlich.8
In die andere Richtung schützt das Persönlichkeitsrecht das Model davor, dass ein Foto manipulativ entstellt gezeigt wird, ohne dass es eingewilligt hat.9 Schreib deshalb hinein, wie weit deine Bearbeitung geht, etwa Hautretusche und Farblook, und dass du die Körperform nur mit Zustimmung des Models änderst, auch mit KI-Werkzeugen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Einwilligung oder Vertrag: was die DSGVO dazu sagt
Fotos, auf denen Menschen zu erkennen sind, sind personenbezogene Daten, und für dein Studio gilt die DSGVO.10 Wie sie zum Kunsturhebergesetz steht, ist umstritten.11 Sie kennt neben der Einwilligung den Vertrag als Grundlage.10 Eine Einwilligung kann das Model jederzeit widerrufen, mit Wirkung für die Zukunft, und du musst sie nachweisen können. Für den Vertrag als Grundlage sieht die DSGVO diesen Widerruf nicht vor, und ihr Widerspruchsrecht nennt die Grundlage Vertrag nach seinem Wortlaut nicht.10
Bei TFP liegt es nahe, das Zeigen der Bilder auf den Vertrag zu stützen, weil es Teil des Tauschs ist. Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg schrieb 2018, dass viel dafür spricht, Fotos auf den Vertrag zu stützen, wenn die Verarbeitung seiner Erfüllung dient.11 Der Europäische Datenschutzausschuss legt das Merkmal „erforderlich“ aber eng aus. Danach genügt eine Klausel im Vertrag nicht, es kommt auf den Zweck an, den beide Seiten dem Vertrag zugrunde gelegt haben.12 Ob das für ein TFP-Shooting reicht, hat nach unserer Suche bisher kein Gericht entschieden, die Frage ist deshalb offen.
Entscheide dich deshalb vor dem Shooting und schreib die Grundlage in deinen Datenschutzhinweis. Nach der Datenschutzkonferenz kannst du nicht willkürlich zwischen Einwilligung und einer anderen Grundlage wechseln, auch nicht nach einem Widerruf.13
Das ist keine Rechtsberatung.
Wenn das Model die Bilder zurückhaben will
Zum Widerruf einer Einwilligung nach dem Kunsturhebergesetz hat das Bundesarbeitsgericht 2014 im Fall eines Monteurs entschieden, der nach seinem Ausscheiden ein Werbevideo seines früheren Arbeitgebers nicht mehr im Internet sehen wollte. Eine unbefristete Einwilligung sei nicht unwiderruflich, könne aber auch nicht jederzeit frei widerrufen werden. Es komme auf eine Abwägung im Einzelfall an, und wer widerruft, müsse einen plausiblen Grund nennen.14 Das Urteil ist vor der DSGVO ergangen und betraf ein Arbeitsverhältnis. Hast du das Zeigen auf eine Einwilligung nach der DSGVO gestützt, kann das Model sie jederzeit widerrufen, und ohne andere Grundlage kann es verlangen, dass du die Bilder löschst.10
Wir würden lieber festhalten, wann du ein Bild herunternimmst, als „unwiderruflich“ in den Vertrag zu schreiben. Ein Model, das sich mit einer Strecke nicht mehr wohlfühlt, sollte wissen, an wen es schreibt und wie schnell du reagierst. Aus deinen eigenen Kanälen nimmst du das Bild dann heraus. Was andere schon geteilt haben, holst du nicht in jedem Fall zurück, und auch das steht am besten im Vertrag.
Das ist keine Rechtsberatung.
Minderjährige Models
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig, für sie schließen die Eltern den Vertrag. Ab sieben Jahren sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Für einen Vertrag, der ihnen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, brauchen sie die Einwilligung der Eltern, sonst hängt er von deren Genehmigung ab.15 Weil das Model im TFP-Vertrag auch Pflichten übernimmt, unterschreiben die Eltern. Haben sie das Sorgerecht gemeinsam, vertreten sie ihr Kind gemeinschaftlich, und dann unterschreiben beide.16
Bei der Einwilligung in die Verarbeitung von Daten stellt die Datenschutzkonferenz auf die Einsichtsfähigkeit ab, und die Grenze von 16 Jahren aus der DSGVO gilt nur für Online-Dienste.1013 Eine feste Altersgrenze für Fotos haben wir in keiner Primärquelle gefunden. Ab sieben Jahren lässt du das Model deshalb zusätzlich selbst unterschreiben.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wenn du denselben Vertrag für viele Shootings nutzt
Schickst du jedem Model denselben vorformulierten Text, sind das Allgemeine Geschäftsbedingungen. Was ihr einzeln aushandelt, geht ihnen vor.17 Zweifel bei der Auslegung gehen zu deinen Lasten, und eine Klausel, die nicht klar und verständlich ist, kann schon deshalb unwirksam sein.18 Modelt jemand privat, ist er Verbraucher. Wer beruflich modelt, ist es nicht. Arbeitest du selbst beruflich als Fotografin, gelten diese Regeln gegenüber einem privaten Model auch für Klauseln, die du nur ein einziges Mal verwendest, soweit das Model auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.19
Zwei dieser Regeln betreffen fast jeden TFP-Vertrag. Gegenüber einem privaten Model darfst du für seine Mitteilungen keine strengere Form als die Textform verlangen, eine Mail muss also reichen. In vorformulierten Bedingungen kannst du deine Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und für grobes Verschulden weder ausschließen noch begrenzen.20
Die Verbraucherregeln für Verträge aus der Ferne oder außerhalb von Geschäftsräumen gelten auch, wenn eine Verbraucherin statt Geld personenbezogene Daten bereitstellt, es sei denn, du nutzt sie nur, um deine eigene Leistung zu erbringen.21 Bilder für dein Portfolio gehen darüber hinaus. Ob einem privaten Model deshalb ein Widerrufsrecht zusteht, wenn ihr den Vertrag per Mail oder am Shooting-Ort außerhalb deines Studios schließt, haben wir in keiner Entscheidung gefunden. Zur Steuer bei TFP haben wir ebenfalls keine amtliche Aussage gefunden. Frag dazu deine Steuerberatung.
Das ist keine Rechtsberatung.
Checkliste: Was in den TFP-Vertrag gehört
- Namen und Anschriften beider Seiten, bei Minderjährigen auch der Eltern
- Datum, Ort und ungefähre Dauer des Shootings, Thema und Stil, bei Boudoir oder Dessous auch die Art der Aufnahmen
- wer Make-up, Styling und Location stellt und wer sonst noch am Set ist
- wie viele bearbeitete Bilder das Model bekommt, in welchem Format und bis wann, wer auswählt und ob es Rohdaten gibt
- wie weit die Bearbeitung geht und ob das Model zuschneiden oder Filter setzen darf
- wofür du die Bilder nutzt und wofür das Model sie nutzt, mit jedem Kanal einzeln
- dass Werbung für Dritte, Verkauf und Lizenzen eine eigene Vereinbarung brauchen
- wie ihr euch gegenseitig nennt
- wann und wie ein Bild heruntergenommen wird und an wen das Model dafür schreibt
- was bei Absage oder Krankheit gilt
- dein Datenschutzhinweis mit der gewählten Grundlage
- Unterschriften, bei Minderjährigen die der Eltern und des Models
Heikle Strecken wie Boudoir bekommen im Vertrag ein eigenes Kästchen, und das Model gibt jedes Bild frei, bevor du es zeigst. Für die bloße Erlaubnis zum Zeigen hilft die Einverständniserklärung für Fotos. Für Aufträge mit Honorar gibt es den Ratgeber zum Fotografenvertrag.
Häufige Fragen
Brauche ich bei einem TFP-Shooting einen Vertrag?
Eine Formvorschrift für TFP-Absprachen haben wir nicht gefunden, auch eine Abmachung im Chat kann ein Vertrag sein. Im Streit lässt sich damit aber kaum belegen, welche Bilder wofür freigegeben waren. Halte Bilder, Kanäle, Bearbeitung und das Herunternehmen deshalb schriftlich fest und lass beide Seiten unterschreiben.
Das ist keine Rechtsberatung.
Was muss in einem TFP-Vertrag stehen?
Die Namen beider Seiten, Datum und Thema des Shootings, wie viele bearbeitete Bilder das Model bis wann bekommt, wofür ihr beide sie nutzen dürft, mit jedem Kanal einzeln, wie weit die Bearbeitung geht, wie ihr euch nennt und wann ein Bild heruntergenommen wird. Bei Minderjährigen kommen die Unterschriften der Eltern dazu.
Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich TFP-Fotos auf Instagram und meiner Website zeigen?
Bildnisse dürfen nach dem Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Nenn deine Kanäle deshalb einzeln im Vertrag. Ob dafür nach der DSGVO der Vertrag oder eine Einwilligung die Grundlage ist, ist offen. Entscheide dich vor dem Shooting und nenn die Grundlage im Datenschutzhinweis.
Das ist keine Rechtsberatung.
Kann ein Model nach dem TFP-Shooting die Einwilligung widerrufen?
Eine Einwilligung nach der DSGVO kann es jederzeit für die Zukunft widerrufen. Für das Kunsturhebergesetz hat das Bundesarbeitsgericht 2014 in einem Fall aus dem Arbeitsverhältnis eine Abwägung verlangt, mit einem plausiblen Grund für den Widerruf. Ob ein TFP-Vertrag den Widerruf begrenzt, ist nicht entschieden. Regle deshalb im Vertrag, wann und wie du ein Bild herunternimmst.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wer unterschreibt den TFP-Vertrag bei minderjährigen Models?
Minderjährige brauchen für einen Vertrag, der ihnen nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringt, die Einwilligung der Eltern. Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide das Kind gemeinschaftlich und unterschreiben beide. Ab sieben Jahren unterschreibt das Model zusätzlich selbst. Eine feste Altersgrenze für Fotos haben wir nicht gefunden.
Das ist keine Rechtsberatung.
So macht sicht das
Eine Vorlage für TFP-Verträge oder Model-Releases hat sicht nicht. Deinen eigenen TFP-Vertrag legst du unter „Vorlagen“ als Vertragsvorlage an und lässt den Standard-Betrag leer. Ein Vertrag gehört in sicht immer zu einer Buchung. Für jedes Shooting legst du deshalb das Model als Kundin an und eine Buchung dazu, die auch ohne Leistung und Preis auskommt. Das Model nimmt den Vertrag im Kundenportal online an, mit seinem Namen und einem Kästchen für den ganzen Vertrag. Ankreuzfelder je Kanal kennt der Vertrag nicht, schreib die Kanäle deshalb als Liste in den Text. Annehmen kann einen Vertrag im Portal eine Person, die Unterschriften der Eltern eines minderjährigen Models holst du mit der Vorlage auf Papier. Liegt ein Vertrag ohne Unterschrift, kann sicht nach 3, 7 und 14 Tagen erinnern, wenn du diese Erinnerung einschaltest. Bittet ein Model später darum, ein Bild herunterzunehmen, hältst du das in den Notizen der Buchung fest.
Ohne Karte, dein Konto richten wir für dich ein.
Quellen
- § 311 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 241 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 72 Abs. 1 und 2 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 29 Abs. 1 und 2 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 31 Abs. 5 UrhG (Zweckübertragung), gesetze-im-internet.de
- § 31 Abs. 1 bis 3 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 22 Satz 1 und 2 KunstUrhG, gesetze-im-internet.de
- § 13 UrhG, über § 72 Abs. 1 UrhG auch für Lichtbilder, gesetze-im-internet.de
- § 39 Abs. 1 und 2 UrhG, gesetze-im-internet.de, und § 14 UrhG, gesetze-im-internet.de
- BVerfG, Beschluss vom 14.02.2005, 1 BvR 240/04, Rn. 11 und 25 (technisch verändertes Gesicht in einer Fotomontage), bundesverfassungsgericht.de
- Art. 4 Nr. 1, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a und b, Art. 7 Abs. 1 und 3, Art. 8 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 21 Abs. 1 DSGVO, eur-lex.europa.eu
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, „FAQ Fotografieren und Datenschutz“ (2018), Fragen 3 und 4, baden-wuerttemberg.datenschutz.de
- Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinien 2/2019 zu Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, Version 2.0 vom 8. Oktober 2019, Rn. 27, 28 und 32, edpb.europa.eu
- Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 20 „Einwilligung nach der DS-GVO“, Stand 23.09.2026, S. 3 (Wechsel der Rechtsgrundlage; Einsichtsfähigkeit von Kindern und Art. 8 DSGVO), datenschutzkonferenz-online.de
- BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13, Rn. 38 bis 40, bundesarbeitsgericht.de
- §§ 104 Nr. 1, 105 Abs. 1, 106, 107 und 108 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
- § 1629 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 305 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 305b BGB, gesetze-im-internet.de
- § 305c Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 307 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- §§ 13, 14 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 309 Nr. 7 und Nr. 13 Buchstabe b BGB, gesetze-im-internet.de, und § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 312 Abs. 1a BGB, gesetze-im-internet.de, und § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
Quellen abgerufen am 28. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.