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Kleinunternehmer-Grenze 2026 für Hochzeits­dienstleister: was zählt und was beim Überschreiten gilt

25 000 und 100 000 Euro, was zählt, Anzahlungen, Überschreiten in der Saison. Mit Rechenblatt.

sicht Redaktion · · 9 Min. Lesezeit

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In Kürze

  • Kleinunternehmer bist du 2026 mit höchstens 25 000 Euro Umsatz 2025 und 100 000 Euro 2026, im Gründungsjahr laut Finanzverwaltung bis 25 000 Euro.
  • Gezählt werden die Entgelte, die im Jahr eingehen, Anzahlungen also im Jahr der Zahlung und nicht im Jahr der Hochzeit.
  • Hattest du 2025 höchstens 25 000 Euro und kommst 2026 darüber, bleiben deine Umsätze 2026 bis 100 000 Euro steuerfrei, ab 2027 nicht mehr.

Das ist keine Rechtsberatung.

Im September, nach dem fünften Hochzeitswochenende in Folge, schaust du auf dein Konto und fängst an zu rechnen. Liegst du noch unter der Kleinunternehmer-Grenze 2026, oder hat dich die Saison darüber getragen? Wer sein Geld vor allem zwischen Mai und September verdient, stößt auf diese Frage meist mitten in der Hochsaison, wenn für Zahlen am wenigsten Zeit bleibt.

Für Brautmode, Brautstyling und Hochzeitsfotografie kommt eine Besonderheit dazu. Paare buchen und zahlen an, lange bevor sie heiraten, und bis zur Hochzeit kann sich dein Status geändert haben. Was dann für die Grenze zählt, was aus Verträgen zum alten Preis wird und wie du den Überblick behältst, steht unten. Das Rechenblatt „Grenze im Blick“ gibt es als Word-Datei und PDF, frei und ohne Anmeldung.

Die Grenzen für 2026

Seit dem 1. Januar 2025 sind deine Umsätze steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100 000 Euro nicht überschreitet.1 Für 2026 ist das Vorjahr 2025. Hattest du 2025 höchstens 25 000 Euro Umsatz, kannst du 2026 als Kleinunternehmer arbeiten, solange du in diesem Jahr nicht über 100 000 Euro kommst. Auch ein Vorjahr mit 25 000 Euro auf den Cent ist noch in Ordnung, weil das Gesetz nur verlangt, dass die Grenze nicht überschritten wurde.1

Die beiden Zahlen wirken verschieden. Kommst du 2026 über 25 000 Euro, aber nicht über 100 000 Euro, bleiben deine Umsätze 2026 steuerfrei. Im Jahr 2027 bist du dann kein Kleinunternehmer mehr, weil 2026 das Vorjahr ist und über der Grenze lag.2 Die 100 000 Euro wirken dagegen sofort, denn schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist in voller Höhe steuerpflichtig.2 Im Blick behalten musst du also beide, die 25 000 Euro für das nächste Jahr und die 100 000 Euro für das laufende. Findest du im Netz andere Beträge, prüf das Datum der Seite.

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Was für die Grenze zählt

Gezählt wird der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, also das Geld, das im Jahr für deine Leistungen bei dir eingeht.3 Eine Anzahlung zählt in dem Jahr, in dem sie auf deinem Konto landet.3 Bucht ein Paar im November 2026 seine Reportage für den Sommer 2027 und zahlt 500 Euro an, gehören diese 500 Euro zu 2026. Im Brautmodengeschäft ist es ähnlich, wenn die Braut ihr Kleid im Herbst bestellt, anzahlt und erst im Frühjahr abholt. Mit zählt alles, was du als Unternehmerin verkaufst, auch ein zweites Standbein wie Haarschmuck oder Porträts. Zum Unternehmen gehört deine gesamte berufliche Tätigkeit.4

Ob die Grenze brutto oder netto gemeint ist, beantwortet das Gesetz über das Wort Entgelt. Entgelt ist alles, was du für die Leistung bekommst, abzüglich der Umsatzsteuer, die du dafür schuldest.5 Als Kleinunternehmer schuldest du keine Umsatzsteuer, also zählt der volle Betrag, den das Paar überweist. Warst du im Vorjahr regulär umsatzsteuerpflichtig, rechnest du den Umsatz des Vorjahres für die Grenze ohne die Umsatzsteuer.

Nicht mit zählt der Verkauf von Dingen, die zu deinem Anlagevermögen gehören, etwa einer gebrauchten Kamera oder eines Spiegels aus dem Ankleidebereich.6 Was dazu gehört, richtet sich nach den Regeln der Einkommensteuer.6 Wie Gutscheine zählen, steht im Ratgeber zum Gutschein für ein Fotoshooting.

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Eine Saison, durchgerechnet

Mara vom ausgedachten Fotostudio Atelier Lumen hatte 2025 einen Umsatz von 23 800 Euro und ist 2026 Kleinunternehmerin. Ihre Zahlen für 2026 sind ebenso ausgedacht. Im Winter kommen vor allem Anzahlungen, ab Mai die Restzahlungen nach den Hochzeiten.

Zeitraum 2026eingegangenSumme seit Januar
Januar bis April6 000 €6 000 €
Mai bis August15 800 €21 800 €
September3 600 €25 400 €
Oktober bis Dezember4 300 €29 700 €

Wir würden die Liste einmal im Monat nachtragen, mit dem Kontoauszug daneben, dann siehst du schon im Juli, ob der September knapp wird. Mit den Restzahlungen im September kommt Mara über 25 000 Euro. Für 2026 ändert das nichts, und ihre Rechnungen tragen bis Dezember weiter den Hinweis auf die Steuerbefreiung.2

Ab dem 1. Januar 2027 ist Mara keine Kleinunternehmerin mehr und gibt grundsätzlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.7 Fotografiert sie im Oktober 2026 eine Hochzeit und das Paar zahlt den Rest erst im Januar, bleibt diese Leistung steuerfrei, weil sie sie noch als Kleinunternehmerin erbracht hat.8

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Wenn du mitten in der Saison über die Grenze kommst

Sofort wirkt die Grenze von 100 000 Euro im laufenden Jahr, im Gründungsjahr schon die von 25 000 Euro.8 Überschreitest du sie, ist schon die Zahlung, mit der du darüber kommst, steuerpflichtig, und zwar der ganze Umsatz.2 Was danach eingeht, unterliegt ebenfalls der Umsatzsteuer, auch für Hochzeiten, die vorher stattgefunden haben.8 Hat ein Paar die Anzahlung vor dem Überschreiten gezahlt und kommt die Restzahlung danach, unterwirft die Finanzverwaltung diesen Umsatz der Regelbesteuerung.8 Der Wortlaut „dieser Umsatz“ spricht dafür, dass auch die steuerfrei eingegangene Anzahlung erfasst ist. Ausdrücklich sagt der Erlass es nicht. Klär das mit deiner Steuerberatung, bevor du die nächste Rechnung schreibst.

Ab dem Überschreiten gelten für dich die allgemeinen Erklärungspflichten. Du gibst also grundsätzlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, jeweils bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums.7 Auf deine Rechnungen schreibst du von da an die Umsatzsteuer, und der Hinweis auf die Steuerbefreiung fällt weg.2

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Im ersten Jahr nach der Gründung

Wer 2026 neu startet, hat kein Vorjahr. Dann zählt nach Auffassung der Finanzverwaltung allein der tatsächliche Umsatz des Gründungsjahres, und die Grenze liegt bei 25 000 Euro statt bei 100 000 Euro.9 Schon der Umsatz, mit dem du im Gründungsjahr über 25 000 Euro kommst, ist steuerpflichtig.8 Eine Stylistin, die im März ihr Studio eröffnet und von Mai bis September an jedem Wochenende Bräute frisiert, kann diese Grenze im ersten Sommer erreichen. Von einer Hochrechnung auf zwölf Monate ist im Erlass keine Rede, er stellt auf das ab, was tatsächlich eingegangen ist.9

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Verträge mit Paaren, die schon gebucht haben

Im Herbst 2026 hat Mara Hochzeiten für 2027 zugesagt, zum Endpreis von 2 000 Euro, und jedes Paar hat 500 Euro angezahlt. Paare, die privat heiraten, sind in der Regel Verbraucher, und ihnen nennst du ohnehin Gesamtpreise, also Preise einschließlich Umsatzsteuer.10 Ab 2027 muss Mara auf diese Hochzeiten Umsatzsteuer zahlen.2 Steuerlich ist Entgelt, was das Paar zahlt, abzüglich der Umsatzsteuer, die Steuer wird also aus dem vereinbarten Preis herausgerechnet.11 Auf die ganze Hochzeit gerechnet stecken in 2 000 Euro bei 19 Prozent 319,33 Euro Umsatzsteuer, Mara bleiben 1 680,67 Euro.

Offen ist, was mit der Anzahlung aus dem Herbst 2026 geschieht. Für die Grenze zählt sie zu 2026.3 Wie sie bei der Umsatzsteuer 2027 zu behandeln ist, regelt der Erlass für diese Richtung des Wechsels nicht ausdrücklich, und das gehört auf die Liste für deine Steuerberatung.

Mehr verlangen kann Mara vom Paar wohl nicht ohne Weiteres. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Umsatzsteuer ein unselbständiger Teil des vereinbarten Preises, soweit nichts anderes vereinbart ist.12 Der Beschluss von 2010, der das zusammenfasst, betraf Notarkosten bei einem Grundstückskauf, und dort lag es ausnahmsweise anders, weil der Käufer die Steuer schuldete.12 Ohne Absprache im Vertrag spricht das dagegen, dass du die Steuer nachträglich aufschlagen kannst. Das Umsatzsteuergesetz kennt einen Ausgleich für den Fall, dass sich das Gesetz selbst ändert.13 Für den Wechsel deines eigenen Status haben wir keine solche Regel gefunden, und eine Preisklausel für diesen Fall haben wir nicht geprüft. Ob sie gegenüber Paaren wirksam wäre, klärst du mit einer Anwältin.

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Was auf die Rechnung gehört

Solange du Kleinunternehmer bist, gehört auf jede Rechnung ein Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.14 Eine eindeutige Angabe in Alltagssprache genügt, als Beispiel nennt das Bundesfinanzministerium „steuerfreier Kleinunternehmer“.14 Nah am Wortlaut bleibt der Satz „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG).“ Was sonst auf die Rechnung gehört, steht im Ratgeber zur Rechnung für Fotografen.

Manche weisen vorsorglich Umsatzsteuer aus, weil sie unsicher sind, ob sie die Grenze schon überschritten haben. Als Kleinunternehmer schuldest du einen so ausgewiesenen Betrag grundsätzlich.15 Bei Rechnungen an Privatpersonen wie ein Brautpaar entsteht diese Steuer nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht, wenn du die Leistung tatsächlich erbracht hast. Dass die Rechnung an eine Privatperson ging, musst du glaubhaft darlegen können.15 Für ein Hotel oder eine Agentur als Kundin bleibt es beim Grundsatz. Eine solche Rechnung kannst du gegenüber der Kundin berichtigen.15 Rechne deshalb lieber nach, bevor du Steuer auf eine Rechnung schreibst.

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Verzichten oder dabei bleiben

Auf die Kleinunternehmerregelung kannst du auch freiwillig verzichten. Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt geht bis Ende Februar des zweiten Jahres nach dem betreffenden Jahr, für 2026 also bis zum 29. Februar 2028, und sie bindet dich mindestens fünf Jahre.16 Nach den fünf Jahren kannst du den Verzicht zum Beginn eines Jahres widerrufen, aber nicht rückwirkend.16 Wer in Voranmeldungen Umsatzsteuer berechnet, erklärt damit grundsätzlich schon den Verzicht.16

Einem Paar, das privat heiratet, bringt ausgewiesene Umsatzsteuer keinen Vorteil, denn Vorsteuer ziehen nur Unternehmer ab.17 Du selbst könntest nach dem Wechsel die Vorsteuer aus Rechnungen für Kameras, Stoffe oder Stylingprodukte abziehen, die du danach für dein Studio kaufst.17 Ob sich das gegen die Steuer auf deine Preise rechnet, hängt von deinen Zahlen ab, und das rechnest du am besten einmal mit deiner Steuerberatung durch.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmer-Grenze 2026?

Dein Gesamtumsatz darf 2025 nicht über 25 000 Euro gelegen haben und 2026 nicht über 100 000 Euro steigen (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Jahr der Gründung gilt nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass die Grenze von 25 000 Euro für das laufende Jahr.

Das ist keine Rechtsberatung.

Gilt die Grenze mit oder ohne Umsatzsteuer?

Ohne. Gezählt werden die vereinnahmten Entgelte, und Entgelt ist der Betrag abzüglich der Umsatzsteuer, die du schuldest (§ 10 Abs. 1 UStG). Als Kleinunternehmer schuldest du keine, deshalb zählt der volle Betrag, den das Paar zahlt.

Das ist keine Rechtsberatung.

Ab wann bin ich umsatzsteuerpflichtig, wenn ich die Grenze überschreite?

Lag das Vorjahr bei höchstens 25 000 Euro und kommst du im laufenden Jahr darüber, aber nicht über 100 000 Euro, ab dem nächsten 1. Januar. Über 100 000 Euro, im Gründungsjahr über 25 000 Euro, ist schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze überschreitest.

Das ist keine Rechtsberatung.

Zählen Anzahlungen für die Kleinunternehmer-Grenze?

Ja, in dem Jahr, in dem sie bei dir eingehen, nicht im Jahr der Hochzeit. So steht es im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Eine Anzahlung vom November 2026 für eine Hochzeit 2027 gehört also zu 2026.

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Was passiert mit Verträgen, die Paare schon zum Endpreis gebucht haben?

Nach dem Wechsel steckt die Umsatzsteuer steuerlich im vereinbarten Preis, bei 2 000 Euro und 19 Prozent auf die ganze Hochzeit gerechnet 319,33 Euro. Wie die Anzahlung aus dem Vorjahr behandelt wird, klärst du mit deiner Steuerberatung. Ohne Absprache im Vertrag spricht die Rechtsprechung dagegen, dass du mehr verlangen kannst.

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So macht sicht das

In den Einstellungen für Rechnungen gibt es einen Schalter „Kleinunternehmer (§19 UStG)“. Ist er an, legt sicht neue Rechnungen ohne Umsatzsteuer an und setzt den Satz „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmer-Regelung).“ auf die Rechnung. Näher am Wortlaut bleibt der Satz weiter oben. Schaltest du ihn zum Jahreswechsel aus, nimmt sicht bei neuen Rechnungen aus einer Buchung den gebuchten Preis als Endpreis und rechnet die Umsatzsteuer heraus, die Summe bleibt also bei dem, was das Paar gebucht hat. Für Hochzeiten, die du noch 2026 erbracht hast, stellst du bei einer neuen Rechnung den MwSt-Modus auf „Ohne MwSt (Kleinunternehmer §19)“ zurück. Bei Rechnungsentwürfen, die schon angelegt sind, stellst du den MwSt-Modus einzeln um und trägst in jeder Position den Steuersatz neu ein. Prüf danach, ob die Summe noch dem gebuchten Preis entspricht. Wie nah du an der Grenze bist, zählt sicht nicht mit, dafür ist das Rechenblatt gedacht. Ob eine Rechnung alle Angaben enthält, prüfst du vor dem Versand selbst.

Ohne Karte, dein Konto richten wir für dich ein.

Quellen

  1. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, gesetze-im-internet.de; Geltung seit 1. Januar 2025: BMF-Schreiben vom 18.03.2025, III C 3 - S 7360/00027/044/105, Rn. 1, bundesfinanzministerium.de
  2. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.1 Abs. 2 Satz 2 bis 4 mit Beispiel, Stand 2. Juni 2026, bundesfinanzministerium.de
  3. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.2 Abs. 1 (wie Fn. 2)
  4. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, gesetze-im-internet.de
  5. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.2 Abs. 2 Satz 4 (wie Fn. 2)
  6. § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.2 Abs. 4 (wie Fn. 2)
  7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.1 Abs. 7 Satz 3 (wie Fn. 2), und § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 UStG, gesetze-im-internet.de
  8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.7 Abs. 1 Satz 1 bis 4 mit Beispiel (Satz 4: „ist dieser Umsatz der Regelbesteuerung zu unterwerfen“) (wie Fn. 2)
  9. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.1 Abs. 3 (wie Fn. 2)
  10. § 13 BGB, gesetze-im-internet.de; § 3 Abs. 1 und § 2 Nr. 3 PAngV, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
  11. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, gesetze-im-internet.de; zum ohne Umsatzsteuer vereinbarten Preis Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 10.1 Abs. 3 Satz 4 (wie Fn. 2)
  12. BGH, Beschluss vom 02.12.2010, V ZB 52/10, Rn. 11 bis 13, bundesgerichtshof.de
  13. § 29 Abs. 1 und 2 UStG, gesetze-im-internet.de
  14. § 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 14.7a Abs. 1 Satz 4 (wie Fn. 2)
  15. § 14c Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG, gesetze-im-internet.de, mit § 17 Abs. 1 UStG, gesetze-im-internet.de; Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 14c.1 Abs. 1a Satz 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 (wie Fn. 2); BMF-Schreiben vom 18.03.2025 (wie Fn. 1), Rn. 5
  16. § 19 Abs. 3 UStG, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.3 Abs. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 2, Abs. 3 und 5 (wie Fn. 2)
  17. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 15.1 Abs. 5 Nr. 1 (wie Fn. 2)

Quellen abgerufen am 26. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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