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RatgeberEinwilligung
Einverständniserklärung für Fotos: Vorlage für Hochzeit, Anprobe und Styling
Zwecke zum Ankreuzen, Gäste, Kinder, Widerruf, KUG und DSGVO.
sicht Redaktion · · 9 Min. Lesezeit
Zuletzt geprüft am
In Kürze
- Bildnisse darfst du nach dem Kunsturhebergesetz bis auf wenige Ausnahmen nur mit Einwilligung zeigen, und erkennbar kann jemand auch ohne Gesicht sein.
- Die Einwilligung des Paares gilt nicht für Gäste, und bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide Eltern ihr Kind gemeinschaftlich.
- Frag jeden Zweck mit einem eigenen, leeren Kästchen ab und weise vorher darauf hin, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Das ist keine Rechtsberatung.
Die Braut steht im dritten Kleid vor dem Spiegel, und ihre Schwester sagt, das gehöre auf Instagram. Bei der Stylistin ist es das Vorher-nachher vom Hochzeitsmorgen, bei der Fotografin das Bild für die Startseite. Bevor eines davon öffentlich wird, brauchst du eine Einverständniserklärung für die Fotos, und mit einer Vorlage wird daraus ein Blatt, das die Braut in Ruhe lesen und ankreuzen kann.
Weiter unten steht, was in die Erklärung gehört, was bei Gästen und Kindern gilt und wie du mit einem Widerruf umgehst. Die Vorlage gibt es als Word-Datei und PDF, frei und ohne Anmeldung, mit Kästchen für jeden Zweck und einem Teil für Eltern.
Fotografieren und Veröffentlichen sind zwei Fragen
Bildnisse dürfen nach dem Kunsturhebergesetz von wenigen Ausnahmen abgesehen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden.1 Das Gesetz fragt also nach dem Zeigen. Der Datenschutz setzt früher an, denn schon ein Foto, auf dem ein Mensch abgebildet ist, ist ein personenbezogenes Datum.2 Für das Fotografieren im Auftrag kann der Vertrag die Grundlage sein.3 Bucht ein Paar eine Fotografin, ist nach einem Papier der Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg von 2018 damit das Anfertigen von Fotos des Paares zulässig, soweit es Vertragspartner ist, während es für Gäste und andere Anwesende eine andere Grundlage braucht, weil sie nicht Vertragspartei sind.2 Die Startseite deiner Website gehört nicht zu diesem Auftrag.
Ein Bildnis ist ein Bild, auf dem jemand zu erkennen ist, und das Gesicht muss dafür nicht zu sehen sein. Der Bundesgerichtshof hat das für eine Frau entschieden, die eine Online-Zeitung beim G20-Gipfel auf zwei Fotos gezeigt hatte, einmal von hinten und einmal mit halb verdecktem Gesicht. Es genügte ihre begründete Befürchtung, dass Freunde und Bekannte sie mit beiden Fotos zusammen an Körperform, Haltung, Frisur und Gesichtsform erkennen. Ihre Klage scheiterte trotzdem, weil das Gericht das Bild der Zeitgeschichte zurechnete, für die das Gesetz eine Ausnahme macht.4 Für dich als Stylistin oder Fotografin bedeutet das, dass auch die Brautfrisur von hinten ein Bildnis sein kann, wenn Menschen aus dem Bekanntenkreis die Braut daran erkennen können.
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Kunsturhebergesetz oder DSGVO: was gilt für dein Portfolio?
Für Presse und Journalismus hat der Bundesgerichtshof 2020 in einem Streit um Zeitungsfotos vom Scheidungstermin einer Schauspielerin entschieden, dass für Pressefotos weiter das Kunsturhebergesetz gilt. Die Länder haben die Presse auf Grundlage der DSGVO von deren Regeln zur Rechtmäßigkeit ausgenommen. Dort waren die Fotos unzulässig, der Text nicht.5 Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Website oder zum Instagram-Kanal eines Studios haben wir nicht gefunden. Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg nennt das Verhältnis der beiden Gesetze umstritten. Im Ergebnis mache es wenig Unterschied, schreibt sie, weil die Wertungen des Kunsturhebergesetzes ohnehin in die Abwägung nach der DSGVO einfließen.2
Für den Alltag im Studio hilft eine einfache Linie. Die DSGVO kennt neben der Einwilligung den Vertrag und das berechtigte Interesse als Grundlage.3 Gäste einer größeren Feier auf Einladung müssen nach Ansicht derselben Behörde aber nicht damit rechnen, dass Fotos von ihnen veröffentlicht oder für Werbung genutzt werden.2 Für Bilder, mit denen du für dein Studio wirbst, ist die Einwilligung deshalb der klarste Weg. Das Kunsturhebergesetz schreibt für die Einwilligung keine eigene Form vor. Holst du sie so ein, wie es die DSGVO verlangt, erfüllt sie deshalb auch, was § 22 seinem Wortlaut nach fordert.1
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Was in die Einverständniserklärung gehört
Eine Einwilligung im Sinne der DSGVO ist freiwillig, gilt für den bestimmten Fall, ist informiert und lässt keinen Zweifel.6 Daraus ergeben sich die Bausteine der Vorlage:
- Wer die Bilder verwendet, mit Namen und Kontakt deines Studios.
- Welche Aufnahmen gemeint sind, etwa die Reportage vom Hochzeitstag oder die Bilder aus der Anprobe.
- Wofür du sie nutzen willst, mit einem eigenen Kästchen für jeden Zweck, also Website, Social Media mit den Kanälen, Portfolio und Wettbewerbe. Bei einem Wettbewerb gehört dazu, dass der Veranstalter die Bilder zeigen kann.
- Wie lange du die Bilder zeigen willst.
- Dass die Einwilligung freiwillig ist und die Buchung nicht davon abhängt.
- Dass sie jederzeit widerrufen werden kann, bei wem und wie.
- Wo deine Datenschutzhinweise stehen.
Sollen die Bilder mehreren Zwecken dienen, braucht es für jeden Zweck eine Einwilligung, und ein schon angekreuztes Kästchen zählt nicht.6 Hängt die Buchung an der Einwilligung, obwohl du sie für den Auftrag nicht brauchst, gilt sie nicht als freiwillig.6 Über den Widerruf informierst du vorher, und er muss so einfach gehen wie die Zustimmung.6 Zum Zeitpunkt der Erhebung musst du außerdem unter anderem Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und das Widerrufsrecht nennen.7
Steht die Einwilligung im selben Dokument wie der Vertrag, muss sie sich klar vom übrigen Text abheben.6 Ein vorformulierter Satz, den das Paar durchstreichen müsste, wenn es nicht einverstanden ist, genügt nach der Datenschutzkonferenz nicht.8 Ruhiger ist deshalb ein eigenes Blatt mit eigener Unterschrift.
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Anprobe, Styling und Reportage
Im Brautmodengeschäft entstehen Bilder oft nebenbei, wenn die Mutter mit dem Handy fotografiert oder du ein Kleid für die Bestellung festhältst. Willst du eines davon auf Instagram oder deiner Website zeigen, fragst du die Braut vorher. Ist die Mutter mit im Bild, fragst du sie ebenso. Manche Braut möchte ihr Kleid vor der Hochzeit nirgends sehen, auch nicht ohne Gesicht. Die Vorlage hat dafür ein Kästchen, mit dem sie das Zeigen erst nach dem Hochzeitstag erlaubt.
Beim Brautstyling steht das Gesicht im Mittelpunkt. Gerade das Vorher-Bild ohne Make-up ist vielen unangenehm, deshalb fragst du es getrennt ab oder zeigst nur das Nachher. Auch eine Frisur von hinten kann ein Bildnis sein, wenn Freundinnen der Braut sie daran erkennen können.4
In der Fotografie gehört die Galerie zum Auftrag, Bilder für Website, Kanal oder Wettbewerb stehen auf einem anderen Blatt. Für bezahlte Modelle, wie sie ein Model Release meint, nimmt das Kunsturhebergesetz eine Einwilligung im Zweifel an, wenn die Person für das Abbilden entlohnt wurde.1 Bei einer Hochzeit zahlt das Paar dich. Wollen Stylistin oder Atelier deine Bilder zeigen, brauchen sie zwei Erlaubnisse. Die Rechte am Foto liegen bei dir als Fotografin, und du kannst ihnen ein Nutzungsrecht einräumen.9 Trotzdem brauchen sie die Einwilligung der Braut, weil sie im Bild zu sehen ist, und kein Nutzungsrecht von dir ersetzt sie.1
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Gäste, Kinder und Menschen im Hintergrund
Auf vielen Hochzeitsbildern sind die Trauzeugin, die Großeltern oder Freunde zu erkennen, und für sie gilt die Einwilligung des Paares nicht.2 Die Aufsichtsbehörde nennt eine Familienfeier sogar als Beispiel für eine Situation, in der Fotos das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen können.2 Das Kunsturhebergesetz kennt Ausnahmen, etwa für Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, und für Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen.10 Nach dem Wortlaut steht ein Gast neben dem Brautpaar aber neben Menschen und nicht neben einer Örtlichkeit, und ob eine private Hochzeitsfeier als Versammlung zählt, haben wir in keiner Entscheidung gefunden. Für dein Portfolio nimmst du deshalb Bilder, auf denen Gäste nicht zu erkennen sind, oder du fragst sie selbst. In der Vorlage steht dafür eine Liste, in der Gäste ankreuzen und unterschreiben.
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Blumenkinder und Ringträger gehören zu den schönsten Motiven eines Tages. Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht vertreten ihr Kind gemeinschaftlich, und die Vorlage sieht deshalb zwei Unterschriften vor.11 Die Altersgrenze von 16 Jahren aus der DSGVO gilt nur für Online-Dienste, die sich direkt an Kinder richten, und für alle anderen Fälle stellt die Datenschutzkonferenz auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.12 Eine feste Altersgrenze für Fotos haben wir in keiner Primärquelle gefunden. Versteht ein Kind, worum es geht, fragst du es zusätzlich und lässt es mit unterschreiben. Ohne Einwilligung käme es auf die Abwägung an, und dort wiegen die Interessen eines Kindes besonders schwer.3
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Form, Nachweis und Widerruf
Schriftlich muss die Einwilligung nach der Datenschutzkonferenz nicht sein, auch eine Mail oder ein Klick in ein Kästchen kann reichen, und mündlich geht es ebenfalls.8 Für Fotos deiner Mitarbeiterinnen gilt das nicht. Dort verlangt das Gesetz die Einwilligung in der Regel schriftlich oder elektronisch, und über Zweck und Widerruf klärst du sie in Textform auf.13 Du musst die Einwilligung aber nachweisen können, nach der Datenschutzkonferenz im Wortlaut und für jede einzelne Person.68 Ein Ja zwischen zwei Anproben steht später nirgends. Wir würden die Erklärung deshalb schriftlich oder per Mail einholen und dort ablegen, wo auch der Vertrag liegt.
Widerrufen lässt sich die Einwilligung jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, und was du bis dahin gezeigt hast, bleibt rechtmäßig.6 Ohne eine andere Rechtsgrundlage kann die Person danach verlangen, dass du ihre Bilder löschst.14 Galerie und Archiv zum Auftrag kann der Vertrag tragen.3 Die Werbung mit dem Bild stützt du nach dem Widerruf aber nicht einfach auf eine andere Grundlage.8 Zum Widerruf sagt das Kunsturhebergesetz selbst nichts.15 Weil offen ist, welches Gesetz für dein Portfolio gilt, rechnest du am besten mit der Regel der DSGVO. Meldet sich eine Braut zwei Jahre nach der Hochzeit und möchte ihr Bild nicht mehr auf deiner Website sehen, nimmst du es von dort, aus deinen eigenen Kanälen und aus der Mappe im Studio und bestätigst ihr das kurz per Mail. Wem du das Bild gegeben hast, etwa einem Wettbewerb oder der Stylistin, dem sagst du Bescheid, soweit das möglich und nicht unverhältnismäßig aufwendig ist.16 Bilder, die andere schon geteilt haben, holst du damit nicht in jedem Fall zurück, und das sagst du ihr ehrlich.
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Häufige Fragen
Reicht eine mündliche Einwilligung für Fotos?
Eine bestimmte Form verlangt die DSGVO nicht, auch eine Mail, ein Klick oder ein mündliches Ja kann genügen. Du musst die Einwilligung aber nachweisen können, nach der Datenschutzkonferenz im Wortlaut und für jede Person einzeln. Schriftlich oder per Mail hast du diesen Nachweis in der Hand.
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Kann eine Einwilligung für Fotos widerrufen werden?
Ja, nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft. Das Zeigen bis zum Widerruf bleibt rechtmäßig, ab dann nimmst du die Bilder aber herunter. Auf das Widerrufsrecht weist du schon vor der Einwilligung hin, und der Widerruf muss so einfach gehen wie die Zustimmung.
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Wer unterschreibt die Einverständniserklärung für Kinder?
Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht vertreten ihr Kind gemeinschaftlich, deshalb sieht die Vorlage zwei Unterschriften vor. Die Grenze von 16 Jahren in Art. 8 DSGVO gilt nur für Online-Dienste, die sich direkt an Kinder richten. Sonst kommt es auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes an.
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Brauche ich für Gäste auf Hochzeitsfotos eine eigene Einwilligung?
Die Einwilligung des Paares gilt nur für das Paar. Für Bilder, auf denen Gäste zu erkennen sind und die du für Website oder Werbung nutzen willst, fragst du die Gäste deshalb selbst. Ob eine private Hochzeitsfeier unter die Ausnahme für Versammlungen im Kunsturhebergesetz fällt, haben wir in keiner Entscheidung gefunden.
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Was unterscheidet die Einwilligung von einem Model Release?
Ein Model Release ist meist eine schriftliche Einwilligung mit bezahlten Modellen, etwa für ein Shooting deiner Kollektion. Wer fürs Abbilden entlohnt wird, hat nach dem Kunsturhebergesetz im Zweifel eingewilligt, die Zwecke hältst du trotzdem fest. Bei einer Hochzeit zahlt das Paar dich, für Website oder Kanal brauchst du deshalb eine eigene Einwilligung wie in der Vorlage.
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So macht sicht das
Für Fotofreigaben hat sicht keine eigene Funktion. Es verwaltet keine Einwilligungen je Zweck und markiert keine Bilder, wenn jemand widerruft. Auf deiner Buchungsseite kannst du aber eigene Fragen stellen, auch als Kästchen oder Mehrfachauswahl, etwa „Wo dürfen wir Bilder von euch zeigen?“ mit Website, Social Media, Portfolio und Wettbewerben, und die Kästchen bleiben leer, bis das Paar selbst ankreuzt. Stell diese Frage nicht als Pflichtfeld ein, sonst hängt die Buchung an der Einwilligung. Weil meist nur eine Person das Formular ausfüllt, gilt ihr Kreuz auch nur für sie, und die Einwilligung der anderen holst du getrennt ein, etwa mit dem Blatt aus der Vorlage. Die Antworten kannst du in den Vertragstext übernehmen, den das Paar im Kundenportal online annimmt, mit seinem Namen und einem Kästchen für den ganzen Vertrag. Eine mündliche Einwilligung oder einen Widerruf hältst du in den Notizen der Buchung fest. Zwei mitgelieferte Vertragsvorlagen solltest du vorher ansehen. Die Vorlage für Hochzeitsfotografie behält dir die Werbung mit ausgewählten Bildern vor, solange keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Im Kombi-Paket aus Fotografie und Styling gilt die Einwilligung mit der Zustimmung zum Vertrag, wer sie nicht will, muss es vor Vertragsabschluss mitteilen. Eine Einwilligung mit eigenen Kästchen je Zweck ist beides nicht, pass diese Abschnitte deshalb an, bevor du die Vorlagen verschickst.
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Quellen
- § 22 Satz 1 und 2 KunstUrhG, gesetze-im-internet.de
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, „FAQ Fotografieren und Datenschutz“ (2018), Fragen 1, 3 und 4 (Frage 3 zu intimen Situationen wie einer Familienfeier), baden-wuerttemberg.datenschutz.de
- Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, b und f DSGVO, im Wortlaut in: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, „DSGVO – BDSG. Texte und Erläuterungen“ (INFO 1), Stand März 2026, PDF-S. 149 f., bfdi.bund.de
- BGH, Urteil vom 29.09.2020, VI ZR 445/19, Tenor und Rn. 18 bis 20 (Rn. 19: „in Kombination beider Fotografien“), bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 07.07.2020, VI ZR 246/19, Rn. 2, 3, 7 und 11, Tenor (Revisionen beider Seiten zurückgewiesen), bundesgerichtshof.de, mit Art. 85 DSGVO (INFO 1, PDF-S. 233)
- Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 Abs. 1 bis 4 DSGVO mit Erwägungsgründen 32, 42 und 43, INFO 1, PDF-S. 145, 151 f., 84 und 88, bfdi.bund.de
- Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO, INFO 1, PDF-S. 157 f., bfdi.bund.de
- Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 20 „Einwilligung nach der DS-GVO“, Stand 23.09.2026, S. 1 bis 3 (S. 3: kein willkürliches Wechseln der Rechtsgrundlage, auch nicht nach einem Widerruf), datenschutzkonferenz-online.de
- § 72 Abs. 1 und 2 UrhG, gesetze-im-internet.de, und § 31 Abs. 1 UrhG, gesetze-im-internet.de
- § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 KunstUrhG, gesetze-im-internet.de
- § 1629 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BGB, gesetze-im-internet.de
- Art. 8 Abs. 1 DSGVO, INFO 1, PDF-S. 152, bfdi.bund.de, und Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 20, S. 3, datenschutzkonferenz-online.de
- § 26 Abs. 2 Satz 3 und 4 BDSG (unverändert in der Fassung nach dem Gesetz vom 3. Juli 2026), gesetze-im-internet.de, und Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 20, S. 3, datenschutzkonferenz-online.de
- Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, INFO 1, PDF-S. 162, bfdi.bund.de
- Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), Volltext, gesetze-im-internet.de
- Art. 17 Abs. 2 und Art. 19 DSGVO, INFO 1, PDF-S. 163 f., bfdi.bund.de
Quellen abgerufen am 26. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.