sicht.app · Ratgeber · sicht.app/ratgeber/piercing-einverstaendniserklaerung/
RatgeberPiercing
Einverständniserklärung fürs Piercing: Vorlage, Schmuck und Eltern bei unter 18
Aufklärung, Schmuck und Nickel, Gesundheitsfragen und was unter 18 gilt.
sicht Redaktion · · 10 Min. Lesezeit
Zuletzt geprüft am
In Kürze
- Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz ist die Einwilligung in ein Piercing ohne umfassende Aufklärung über die Risiken unwirksam.
- Die REACH-Verordnung erlaubt Nickel in Stäben für durchstochene Körperteile nur, wenn sie weniger als 0,2 Mikrogramm je Quadratzentimeter und Woche abgeben.
- Ein Mindestalter fürs Piercen nennt das Jugendschutzgesetz nicht, und wer bei unter 18 in den Eingriff einwilligen muss, ist nicht geklärt.
Das ist keine Rechtsberatung.
Die Kundin hat sich am Tresen für den Helix entschieden, und bevor du die Nadel auspackst, unterschreibt sie die Piercing-Einverständniserklärung. Rechtlich kann das Blatt helfen zu zeigen, dass sie eingewilligt hat und worüber ihr vorher gesprochen habt. Im Alltag ist es die Stelle, an der steht, welcher Schmuck aus welchem Material im Stichkanal sitzt, falls sie in drei Wochen mit einem geröteten Ohr wiederkommt.
Fürs Tätowieren mit Skizze und Farben gibt es ein eigenes Stück, die Einverständniserklärung fürs Tattoo. Die Vorlage fürs Piercing gibt es als Word-Datei und PDF.
Warum die Unterschrift nur nach der Aufklärung trägt
Wer einen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht nach dem Strafgesetzbuch eine Körperverletzung.1 Mit Einwilligung ist sie nur rechtswidrig, wenn die Tat trotzdem gegen die guten Sitten verstößt.2 Zivilrechtlich haftet, wer den Körper eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig und widerrechtlich verletzt, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.3
Für Piercings gibt es dazu ein Urteil des Landgerichts Koblenz von 2006. Eine Kundin ließ sich die Brustwarze piercen und unterschrieb vorher ein Formular, nach dem ein Piercing unter Umständen zu gesundheitlichen Schäden führen könne. Ein ausführliches Gespräch über die Risiken fand nicht statt. Etwa acht Wochen später bildeten sich Abszesse und eine schwere Brustentzündung, die operiert werden musste. Laut einer Urteilsmeldung sprach das Gericht ihr 10 000 Euro Schmerzensgeld zu, weil der allgemeine Satz im Formular nicht genügte. Dieselben Maßstäbe wie bei einer Ärztin legte es danach nicht an, über bekannte Risiken wie Infektionen müsse aber auch ein Piercingstudio informieren. Die Leitsätze, die die Redaktion der Fachzeitschrift „Medizinrecht“ dazu formuliert hat, halten fest, dass ein Piercer über die Risiken umfassend aufklären muss, dass eine Einwilligung ohne diese Aufklärung unwirksam ist und dass er dann für die Folgeschäden haftet.4 Es ist der Einzelfall eines Landgerichts.
Für ein Tattoo-Studio hat das Landgericht Osnabrück 2022 festgehalten, dass das Studio die ausreichende Aufklärung beweisen muss.5 Ein Urteil, das das beim Piercing anders sieht, haben wir nicht gefunden. Schreib deshalb vor der Unterschrift in eigenen Worten auf das Blatt, worüber ihr zu dieser Stelle gesprochen habt.
Das ist keine Rechtsberatung.
Der Ablauf im Studio, vom Aussuchen bis zur Nachkontrolle
Beim Piercen können Beratung und Termin am selben Tag liegen. Du schaust dir Ohr, Nase oder Bauchnabel an und sagst, ob die Stelle sich eignet und welcher Schmuck passt.
Am Termintag füllt die Kundin zuerst den Gesundheitsbogen aus. Danach sprecht ihr über die Risiken an genau dieser Stelle, und erst wenn sie die Einwilligung unterschrieben hat, öffnest du das Sterilgut. Sagt sie auf der Liege Stopp, hörst du auf, denn das Strafgesetzbuch rechtfertigt nur, was mit ihrer Einwilligung geschieht.2 Nach dem Stechen bekommt sie die Pflegehinweise schriftlich mit und bestätigt das mit einer eigenen Unterschrift.
Ein Nachstechen wie beim Tattoo fällt hier meist weg. Bietest du eine Nachkontrolle an und wechselst dabei den Erstschmuck, notier das als Nachtrag auf demselben Bogen, mit Datum, neuem Schmuck und Material, damit die Akte zum Ohr der Kundin passt.
Das ist keine Rechtsberatung.
Was in die Einverständniserklärung gehört
- Die Kundin mit Name und Anschrift und dem Geburtsdatum, das du mit dem Ausweis abgleichst. Die Ausweisnummer schreibst du dafür nicht ab, denn die DSGVO verlangt, Daten auf das notwendige Maß zu beschränken.6
- Die Stelle so genau, dass später niemand rätselt, also „Helix links, oben“ statt „Ohr“, dazu die Technik, mit der du stichst.
- Der Schmuck mit Material und Hersteller, dazu Charge oder Artikelnummer und die Maße des Stabs.
- Die Risiken, allgemein und für diese Stelle. Über Infektionen musst du nach dem Landgericht Koblenz aufklären.4 Nickel kann nach einer Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung von 2008 gerade beim Piercen zu einer Sensibilisierung führen, aus der eine Kontaktdermatitis werden kann.7 Bei Zunge und Lippe beschreibt ein Fachbeitrag in den Zahnärztlichen Mitteilungen von 2010 zurückgehendes Zahnfleisch, lockere Zähne und Sprünge im Zahnschmelz.8
- Die Abheilung als Spanne, die du der Kundin für diese Stelle nennst.
- Die Nachsorge mit eigener Unterschrift der Kundin, dass sie die schriftlichen Hinweise bekommen hat.
- Die Einwilligung in einem Satz, dass sie das beschriebene Piercing mit diesem Schmuck will. Darunter unterschreibt ihr beide mit Ort und Datum.
Die Gesundheitsfragen bekommen ein eigenes Blatt mit eigener Einwilligung, und Fotos fürs Portfolio fragst du getrennt ab.
Nach der Abheilzeit plant die Kundin, wann sie wieder ins Schwimmbad geht. In einem Beitrag der Stiftung Warentest von 2016 heißt es, ein tiefsitzendes Zungenpiercing brauche etwa drei Wochen, bis sich der Stichkanal mit Haut ausgekleidet hat, und Knorpel weit oben am Ohr könne bis zu sechs Monate brauchen, um vollständig abzuheilen.9 Beides sind Orientierungswerte aus einem Verbraucherbeitrag, und keine Vorschrift für die Spanne auf deinem Bogen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Schmuck und Nickel: was die REACH-Verordnung verlangt
Nickel darf nach der REACH-Verordnung in sämtlichen Stäben, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperteile eingeführt werden, nicht verwendet werden, außer wenn die Nickelabgabe unter 0,2 Mikrogramm je Quadratzentimeter und Woche liegt. Erzeugnisse, die das nicht einhalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.10 Der Wortlaut macht keine Ausnahme für Schmuck, den du später wechselst, sagt aber nicht, ob ein Ring im Stichkanal als Stab zählt. Kommt nickelhaltiger Schmuck beim Piercing mit Haut, Fett- oder Knorpelgewebe in Kontakt, können Schweiß oder Blutplasma das Nickel nach dem Bundesinstitut für Risikobewertung leicht herauslösen, und wer in jungen Jahren Piercings trägt, bildet als Erwachsener eher eine Nickelallergie aus.7
Lass dir vom Lieferanten schriftlich bestätigen, dass der Schmuck die Grenze einhält, und heb die Bestätigung auf. Ein Gesetz, das ein bestimmtes Material wie Titan vorschreibt, haben wir nicht gefunden. Material und Hersteller gehören trotzdem auf den Bogen, so wie der Lieferant sie angibt, etwa „Titan nach ASTM F136“, dazu Charge oder Artikelnummer. Zeigt sich später eine Reaktion, weiß die Ärztin der Kundin dann, womit sie es zu tun hat.
Das ist keine Rechtsberatung.
Gesundheitsfragen gehören auf ein eigenes Blatt
Fragst du nach Allergien, Medikamenten oder Hautproblemen an der Stelle, erhebst du Gesundheitsdaten. Ihre Verarbeitung ist nach der DSGVO grundsätzlich untersagt und unter anderem dann erlaubt, wenn die Kundin für festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt hat.11 Die Ausnahme für die Gesundheitsversorgung setzt Fachpersonal mit Berufsgeheimnis voraus, für ein Piercingstudio ist die ausdrückliche Einwilligung deshalb die naheliegende Grundlage.11 Steht sie auf einem Blatt mit anderen Erklärungen, muss sie klar davon abgesetzt sein. Du musst sie nachweisen können, und die Kundin erfährt vorher, dass sie jederzeit widerrufen kann.12 Bei der Erhebung nennst du ihr außerdem unter anderem, wofür du die Angaben brauchst und wie lange du sie speicherst oder nach welchen Kriterien, und was passiert, wenn sie eine Frage nicht beantwortet.13 Ob eine Einwilligung freiwillig ist, hängt auch davon ab, ob du das Piercing von Angaben abhängig machst, die du dafür gar nicht brauchst.12
Beim Piercing steht die Frage nach Allergien gegen Metalle, vor allem gegen Nickel, im Vordergrund, weil von ihr abhängt, welchen Schmuck du einsetzt. Frag nur, was du für die Entscheidung brauchst, ob und womit du stichst.6 Die Kästchen lässt du leer und die Kundin kreuzt selbst an, denn ein vorher angekreuztes Kästchen zählt nicht als Einwilligung.14
Das ist keine Rechtsberatung.
Hygiene: was das Land vorschreibt
Studios, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können, kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen. Die Länder dürfen dazu eigene Verordnungen erlassen.15 In Nordrhein-Westfalen gilt die Hygiene-Verordnung ausdrücklich für Piercing und Ohrlochstechen. Sie verlangt unter anderem sterile Geräte für alles, was die Haut verletzt, und einen schriftlichen Hygieneplan. Wer anfängt oder aufhört, zeigt das dem Gesundheitsamt an, und bei verpackten Gegenständen, die du sterilisierst, müssen Sterilisationsdatum und Chargennummer vermerkt werden.16
Die Charge des Sterilguts kannst du zusätzlich auf dem Bogen notieren. Welche Regeln in deinem Land gelten, sagt dir das Gesundheitsamt, denn die Verordnungen der übrigen Länder haben wir nicht im Volltext gelesen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Unter 18 und Ohrlöcher bei Kindern
Ein gesetzliches Mindestalter fürs Piercen haben wir nicht gefunden, das Jugendschutzgesetz nennt Piercings nicht.17 Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 2008 empfohlen zu prüfen, ob Jugendliche unter 18 Jahren nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern gepierct werden dürfen, eine Vorschrift dazu haben wir bis heute nicht gefunden.7
Eine Minderjährige braucht für einen Vertrag, der ihr nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, die Einwilligung ihrer Eltern, sonst hängt er von deren Genehmigung ab. Ausgenommen ist der Fall, dass sie mit Geld bezahlt, das ihr die Eltern dafür oder zur freien Verfügung überlassen haben.18 Haben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam, vertreten sie ihr Kind gemeinschaftlich, und wer das Sorgerecht allein ausübt, vertritt es allein.19 Die Vorlage sieht deshalb zwei Unterschriften vor. Offen ist, wessen Einwilligung den Eingriff selbst trägt, und zum Piercing haben wir dazu keine Gerichtsentscheidung gefunden. Zu einer Tätowierung hat das Amtsgericht München 2011 die Einwilligung einer 17-Jährigen ohne ihre Eltern genügen lassen, und die Entscheidung ist umstritten.20
Ein Gesetz, das regelt, ab wann Kindern Ohrlöcher gestochen werden dürfen, haben wir ebenfalls nicht gefunden. Auch unter Kinder- und Jugendärzten gibt es dazu laut Stiftung Warentest keine Einigkeit, und der Bundespressesprecher ihres Berufsverbands riet dort, je jünger das Kind sei, desto zurückhaltender sollten Eltern sein.9 Das Gesetz verlangt von den Eltern, die Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben und Fragen mit ihm zu besprechen, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist.21 Ob ihre Einwilligung ein Ohrloch bei einem Kleinkind rechtfertigt, dazu haben wir keine Gerichtsentscheidung gefunden. Unter 18 würden wir nur Ohrläppchen stechen, und auch das nur mit Unterschrift aller Sorgeberechtigten und wenn das Kind selbst sagen kann, dass es Ohrlöcher will. Alles andere käme erst ab 18 infrage. Rechtlich sicherer ist das Ohrläppchen nicht, die offene Frage gilt dort genauso. Die Grenze ist eine Abwägung, weil kein Formular diese Frage beantwortet und wer jung gepierct wird, nach dem Bundesinstitut für Risikobewertung als Erwachsener eher eine Nickelallergie ausbildet.7
Das ist keine Rechtsberatung.
Aufbewahren und löschen
Eine gesetzliche Frist, wie lange du die Bögen aufhebst, haben wir nicht gefunden. Die DSGVO verlangt, Daten nur so lange zu speichern, wie es für den Zweck nötig ist.6 Ein Maßstab ist die Verjährung möglicher Ansprüche. Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Kundin davon und von dir weiß oder ohne grobe Fahrlässigkeit wissen müsste. Schadensersatz wegen einer Verletzung des Körpers verjährt spätestens 30 Jahre nach dem Stechen.22 Welche Dauer du wählst, schreibst du in die Information an die Kundin.13
Widerruft sie ihre Einwilligung in die Gesundheitsdaten, löschst du die Angaben, sofern es keine andere Rechtsgrundlage gibt. Brauchst du sie, um dich gegen einen Anspruch zu verteidigen, gilt die Löschpflicht insoweit nicht.23
Das ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist eine Einverständniserklärung fürs Piercing Pflicht?
Eine Formvorschrift haben wir nicht gefunden. Das Piercen ist eine Körperverletzung, die erst die Einwilligung rechtfertigt, und nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz ist diese ohne umfassende Aufklärung über die Risiken unwirksam. Auf Papier kannst du später zeigen, worüber ihr gesprochen habt. Stellst du Gesundheitsfragen, musst du die Einwilligung dazu nach der DSGVO nachweisen können.
Das ist keine Rechtsberatung.
Ab wann darf man sich ohne Eltern piercen lassen?
Ein gesetzliches Mindestalter haben wir nicht gefunden, das Jugendschutzgesetz nennt Piercings nicht. Unter 18 braucht der Vertrag in der Regel die Zustimmung der Eltern, und wer in den Eingriff selbst einwilligen muss, ist nicht geklärt. Eine Grenze wie „ab 16 ohne Eltern“ haben wir im deutschen Recht nicht gefunden.
Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Kindern Ohrlöcher stechen, wenn die Eltern zustimmen?
Ein Verbot oder eine Altersgrenze haben wir nicht gefunden. Die Eltern üben die Sorge zum Wohl des Kindes aus und besprechen solche Fragen mit ihm, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist. Ob ihre Einwilligung ein Ohrloch bei einem Kleinkind rechtfertigt, dazu haben wir keine Gerichtsentscheidung gefunden. Lass alle Sorgeberechtigten unterschreiben.
Das ist keine Rechtsberatung.
Welchen Schmuck darf ich beim Erstpiercing einsetzen?
Nickel darf in Stäben, die in durchstochene Körperteile eingeführt werden, nur stecken, wenn die Nickelabgabe unter 0,2 Mikrogramm je Quadratzentimeter und Woche liegt. Ein Gesetz, das ein bestimmtes Material vorschreibt, haben wir nicht gefunden. Lass dir die Grenze vom Lieferanten bestätigen und notier Material und Charge auf dem Bogen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wie lange muss ich die Einverständniserklärung aufbewahren?
Eine gesetzliche Frist haben wir nicht gefunden. Nach der DSGVO speicherst du nur so lange wie nötig und nennst der Kundin die Dauer oder die Kriterien dafür. Ein Maßstab ist die Verjährung, regelmäßig drei Jahre, bei Ansprüchen wegen einer Verletzung des Körpers höchstens 30 Jahre.
Das ist keine Rechtsberatung.
So macht sicht das
Beim Einrichten wählst du in sicht die Branche „Tätowierer“. Eine eigene fürs Piercing gibt es nicht, diese kommt dem am nächsten. Übernimmst du die Vorlagen, legt sicht eine Vertragsvorlage für den Termin an, mit Honorar, Anzahlung, Absage und Nachpflege. Gesundheitsfragen und die Einwilligung in Fotos stehen nicht darin. Für Aufklärung, Gesundheitsfragen und Einwilligung verweist der Vertrag auf einen gesonderten Bogen vor Beginn. Die Vorlage ist auf Tattoo-Termine zugeschnitten und nicht juristisch geprüft. Lies sie vor dem ersten Versand ganz durch und nimm heraus, was nur fürs Tätowieren gilt, etwa das Nachstechen. Den Vertrag nimmt die Kundin im Kundenportal an, indem sie ihren Namen eintippt, und sicht hält den Zeitpunkt fest und legt das angenommene PDF ab. Mit den Vorlagen legt sicht auch eine Aufgabenliste an, mit einer Aufgabe drei Tage vor dem Termin, den Bogen vorzubereiten, und einer am Termintag, ihn vor dem Stechen unterschreiben zu lassen. Aufgaben, die du nicht brauchst, löschst du an der Buchung. Einen eigenen Einverständnis- oder Gesundheitsbogen hat sicht nicht. Dafür ist die Vorlage oben da, auf Papier oder als PDF, und Gesundheitsangaben gehören auch nicht in die Notizen zur Buchung.
Ohne Karte, dein Konto richten wir für dich ein.
Quellen
- § 223 Abs. 1 StGB, gesetze-im-internet.de
- § 228 StGB, gesetze-im-internet.de
- § 823 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 253 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- LG Koblenz, Urteil vom 24.01.2006, 10 O 176/04, Leitsätze 1 bis 3 (Leitsätze des Bearbeiters) in MedR 2007, 738, link.springer.com; Sachverhalt, Betrag und Maßstab nach der Urteilsmeldung von urteile.news vom 05.01.2010, urteile.news (amtlicher oder frei zugänglicher Volltext nicht gefunden; die Leitsätze sind nicht amtlich, und die Springer-Vorschau nennt nur „LG Koblenz“ ohne Datum und Aktenzeichen)
- LG Osnabrück, Urteil vom 18.03.2022, 7 O 2619/21, Entscheidungsgründe I. 1. a (Volltext wiedergegeben bei ra-kotz.de, Abschnitt „Das vorliegende Urteil“)
- Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO, eur-lex.europa.eu
- Bundesinstitut für Risikobewertung, „Piercing kann zur Sensibilisierung gegenüber Nickel führen“, Stellungnahme Nr. 046/2008 vom 10. Oktober 2008, S. 1, 2 und 7, bfr.bund.de
- „Rechtliche Aspekte des oralen Piercings“, zm – Zahnärztliche Mitteilungen, Ausgabe 05/2010, zm-online.de
- Stiftung Warentest, „Piercing und Ohrloch: Stechen für die Schönheit – wie riskant ist das?“, 13.07.2016, test.de
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang XVII, Eintrag 27 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2, gefasst durch Verordnung (EG) Nr. 552/2009, eur-lex.europa.eu (gleichlautend in der konsolidierten Fassung vom 01.09.2025)
- Art. 4 Nr. 15 und Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a und h, Abs. 3 DSGVO, eur-lex.europa.eu
- Art. 7 Abs. 1 bis 4 DSGVO, eur-lex.europa.eu
- Art. 13 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 Buchst. a und e DSGVO, eur-lex.europa.eu
- Erwägungsgrund 32 DSGVO, eur-lex.europa.eu
- § 36 Abs. 2 und § 17 Abs. 4 IfSG, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
- Hygiene-Verordnung NRW vom 9. Januar 2003, zuletzt geändert am 30. April 2024, § 1, § 2 Abs. 1, 2 und 6, § 4 Abs. 4 und § 6 Abs. 2, recht.nrw.de
- Jugendschutzgesetz (Volltext ohne Regel zu Piercings, Tätowierungen oder Ohrlöchern, geprüft am 26.10.2026), gesetze-im-internet.de
- §§ 107, 108 Abs. 1 und § 110 BGB, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
- § 1629 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- AG München, Urteil vom 17.03.2011, 213 C 917/11, wiedergegeben und besprochen von Sigmar Roll, KJug 4/2012, S. 125–129, mit Hinweis auf die Gegenansicht von Hauck, NJW 2012, 2398, jugendschutz-niedersachsen.de
- § 1626 Abs. 2 und § 1627 BGB, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
- § 195 und § 199 Abs. 1 und 2 BGB, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
- Art. 17 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 Buchst. e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. f DSGVO, eur-lex.europa.eu
Quellen abgerufen am 26. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.