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Gutschein für ein Fotoshooting: Vorlage, Gültigkeit und Umsatzsteuer für Studios
Was draufgehört, wie lange er gilt, Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein. Mit Vorlage als PDF und Word.
sicht Redaktion · · 9 Min. Lesezeit
Zuletzt geprüft am
In Kürze
- Ohne Datum kann ein Gutschein grundsätzlich drei Jahre eingelöst werden, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde.
- Ein vorgedrucktes Ablaufdatum ist in der Regel eine Geschäftsbedingung und muss angemessen lang sein; welche Frist genügt, wird im Einzelfall beurteilt.
- Einen Einzweck-Gutschein versteuerst du in der Regel schon beim Verkauf, einen Mehrzweck-Gutschein erst, wenn er eingelöst wird.
Das ist keine Rechtsberatung.
Vor Weihnachten ist ein Fotoshooting ein naheliegendes Geschenk. Die Eltern bekommen ein Paarshooting, die Schwester ein Porträt. Im Brautstyling schenkt die Trauzeugin der Braut das Probestyling, damit die beiden den Look für den Hochzeitstag in Ruhe zusammen ausprobieren können. Wer als Studio dafür eine Gutschein-Fotoshooting-Vorlage sucht, findet viele hübsche Karten. Was du als Ausstellerin daraufschreiben solltest, damit der Gutschein in drei Jahren noch eindeutig ist und die Umsatzsteuer stimmt, steht dort fast nie.
Die Vorlage dazu hat eine Rückseite für die Bedingungen und eine Liste offener Gutscheine. Du bekommst sie als PDF und Word, frei und ohne Anmeldung.
Was auf einen Gutschein fürs Fotoshooting gehört
Eine feste Liste mit Pflichtangaben wie bei Rechnungen haben wir für Gutscheine im Gesetz nicht gefunden. Damit der Gutschein auch nach zwei Jahren noch klar ist, gehören trotzdem diese Angaben darauf:
- dein Studio mit Anschrift, damit feststeht, wer die Leistung schuldet
- die Leistung, etwa „Paarshooting im Studio, 60 Minuten, 15 bearbeitete Bilder“ oder „Probestyling Braut, Haar und Make-up“
- beim Wertgutschein der Betrag in Euro
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Gutscheinnummer für deine Liste
- die Art des Gutscheins (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein, dazu unten mehr)
- wie der Termin vergeben wird, am einfachsten „Termin nach Absprache“
- wenn gewünscht der Name der Beschenkten und ein Gruß
Für den Gruß suchen viele nach einem Spruch. Ein Satz in deinem eigenen Ton passt meist besser zu deinen Bildern als ein Reim aus dem Netz, zum Beispiel „Ein Nachmittag vor der Kamera, nur für euch zwei.“ In der Vorlage stehen drei Vorschläge, die du umschreiben kannst.
Zwei der Angaben, die Leistung und die Art des Gutscheins, haben einen steuerlichen Grund. Ein Gutschein im Sinne des Umsatzsteuergesetzes muss als Bezahlung angenommen werden, und auf ihm oder in seinen Bedingungen muss stehen, wofür er gilt oder wer leistet; ein Schein, der nur einen Preisnachlass verspricht, zählt nicht dazu.1 Für einen Einzweck-Gutschein muss angegeben sein, wer leistet, die Leistung muss mindestens ihrer Art nach auf dem Gutschein stehen, und er soll sichtbar als Einzweck-Gutschein gekennzeichnet sein.2
Das ist keine Rechtsberatung.
Wertgutschein oder Leistungsgutschein
Ein Leistungsgutschein nennt das Shooting oder das Probestyling selbst. Für dich ist er übersichtlicher, weil du beim Verkauf schon weißt, welchen Termin du später gibst. Ein Wertgutschein über einen Betrag lässt der Beschenkten die Wahl. Kostet ihr Paket mehr, zahlt sie bei der Einlösung den Rest dazu, und ein Gutschein im Sinne des Steuerrechts bleibt er trotzdem.3
Für die Umsatzsteuer zählt etwas anderes, nämlich ob Steuersatz und Ort der Leistung beim Verkauf feststehen. Deshalb kann auch ein Wertgutschein ein Einzweck-Gutschein sein. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nennt als Beispiel den Gutschein einer Parfümerie über 20 Euro, der in jeder ihrer deutschen Filialen für alle Parfümartikel gilt.2
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Wie lange der Gutschein gilt
Steht kein Datum auf dem Gutschein, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.4 Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.5 Das Bayerische Justizministerium rechnet für Gutscheine ohne Befristung genauso und nennt einen Gutschein vom 02.12.2007, der bis einschließlich 31.12.2010 eingelöst werden kann.6 Verkaufst du im Dezember 2026 einen Gutschein ohne Frist, kann er also grundsätzlich bis Ende 2029 eingelöst werden. Für deine Planung sind das drei Hochzeitssaisons. Ist die Frist abgelaufen, darfst du die Leistung verweigern.7 Löst du ihn trotzdem ein, weil die Beschenkte einfach spät dran ist, ist das deine Entscheidung.
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Ein Ablaufdatum auf dem Gutschein
Ein vorgedrucktes „Gültig bis“ ist in der Regel eine Allgemeine Geschäftsbedingung, auch wenn es nur eine Zeile auf der Karte ist.8 Damit es überhaupt gilt, weist du beim Verkauf auf die Bedingungen hin und lässt die Käuferin sie lesen.9 Eine solche Frist muss angemessen lang sein. Der Bundesgerichtshof hat 2001 in einem Urteil zu Telefonkarten gesagt, dass nicht jede Befristung von Gutscheinen den Kunden unangemessen benachteiligt; die Befristung der Telefonkarten selbst hielt er für unwirksam, weil das Restguthaben ersatzlos verfiel.10 Damals verjährten solche Ansprüche erst nach 30 Jahren.11 Ein Gesetz, das die Länge regelt, gibt es nicht. Das Oberlandesgericht München hat 2008 ein Jahr Gültigkeit in den Geschäftsbedingungen eines Onlinehändlers für unwirksam gehalten. Seit der Verkürzung auf drei Jahre seien die Anforderungen an kürzere Fristen gestiegen, und zusätzlicher Buchhaltungsaufwand reichte dem Gericht als Grund nicht.11 Das Bayerische Justizministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung.6 Ist eine Frist unwirksam, gilt statt ihrer das Gesetz12, also die drei Jahre von oben.
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Für Foto- oder Stylinggutscheine haben wir keine Entscheidung gefunden, die eine bestimmte Frist für angemessen hält. Die Rechtslage ist hier dünn. Den wenigsten Streit hast du, wenn du keine Frist aufdruckst und mit drei Jahren planst.
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Umsatzsteuer: Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwei Arten von Gutscheinen, und davon hängt ab, wann du die Steuer zahlst. Beim Einzweck-Gutschein stehen schon beim Verkauf der Ort der Leistung und die Steuer darauf fest. Dann gilt bereits der Verkauf als die Leistung, und das spätere Shooting ist umsatzsteuerlich kein eigener Umsatz mehr.13 Ein Gutschein für ein Shooting in deinem Studio in Deutschland, den eine Privatperson kauft und der nur für Leistungen zu 19 Prozent gilt, ist in aller Regel so einer.2 Bei Firmenkundinnen, bei Terminen im Ausland oder wenn die Beschenkte auch Nutzungsrechte oder andere Steuersätze wählen kann, klär die Einordnung mit deiner Steuerberatung. Versteuerst du nach vereinbarten Entgelten, entsteht die Steuer mit der Ausgabe des Gutscheins2, bei der Ist-Versteuerung mit dem Zahlungseingang14. Wird der Gutschein im Studio gekauft und gleich bezahlt, fällt beides in der Regel zusammen.
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Mehrzweck-Gutschein ist jeder andere, zum Beispiel einer, den die Beschenkte auch bei deiner Partnerstylistin einlösen kann, oder einer, den sie wahlweise für Leistungen mit verschiedenen Steuersätzen einlösen kann.15 Ein Gutschein für ein fest beschriebenes Paket aus Leistungen mit verschiedenen Sätzen bleibt dagegen ein Einzweck-Gutschein, und der Preis wird aufgeteilt.2 Der Verkauf eines Mehrzweck-Gutscheins ist steuerlich unbeachtlich, und versteuert wird erst die Leistung, für die er eingelöst wird. Schreibst du über einen Einzweck-Gutschein eine Rechnung, genügen als Leistungsbeschreibung die Gutscheinart und eine kurze Beschreibung der Leistung, die übrigen Pflichtangaben bleiben. Beim Mehrzweck-Gutschein rechnest du erst bei der Einlösung ab.16 Wer Gutscheine über ein Portal verkauft, sollte die Regeln für Vertriebsketten mit der Steuerberatung durchgehen.
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Rechenbeispiel
Atelier Lumen, ein ausgedachtes Fotostudio, verkauft im Dezember 2026 einen Gutschein für ein Paarshooting mit 15 bearbeiteten Bildern. Ein Shooting für Privatkundinnen rechnet es mit dem Regelsatz von 19 Prozent ab.17
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gutschein Paarshooting (Einzweck-Gutschein), verkauft im Dezember 2026 | 238,00 € |
| darin Umsatzsteuer 19 % | 38,00 € |
| Voranmeldung | Dezember 2026 (oder 4. Quartal) |
Löst das Paar den Gutschein im April 2027 ein und nimmt fünf weitere Bilder für 59,50 Euro dazu, versteuert das Studio im April nur diesen Zusatzkauf.2 Die Steuer auf den Gutschein hat es schon im Dezember angemeldet. Als Mehrzweck-Gutschein gehörte dagegen der ganze Umsatz in die Voranmeldung für April.
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Als Kleinunternehmer
Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr bei höchstens 25 000 Euro und bleibt er im laufenden Jahr bei höchstens 100 000 Euro, bist du Kleinunternehmer und weist auch auf Gutscheinen keine Umsatzsteuer aus.18 Für die Grenzen zählt das Gesetz die vereinnahmten Entgelte, und Anzahlungen zählen nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Jahr, in dem sie eingehen.1819 Beim Einzweck-Gutschein spricht deshalb viel für das Jahr, in dem du das Geld bekommst, meist also das Verkaufsjahr. Beim Mehrzweck-Gutschein ist es offen, denn sein Verkauf ist steuerlich unbeachtlich15, das Geld hast du aber schon. Schon der Umsatz, mit dem du über 100 000 Euro kommst, ist nicht mehr steuerfrei.19 Verkaufst du im Dezember viele Gutscheine und liegst knapp an der Grenze, sprich vorher mit deiner Steuerberatung.
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Einlösen in der Hochsaison
Ein Gutschein aus dem Dezember kann im Juni eingelöst werden. Dann ist Hochzeitssaison, und deine Samstage sind längst an Paare vergeben. Schreib deshalb „Termin nach Absprache“ auf die Karte und sag beim Verkauf dazu, dass die Beschenkte früh anfragen sollte. Wir würden beim Verkauf gleich zwei ruhigere Zeiträume nennen, etwa das Frühjahr vor der Saison oder den Spätherbst.
Damit kein Gutschein untergeht, führst du eine Liste mit Nummer, Verkaufsdatum, Leistung oder Betrag, Gutscheinart und dem Tag der Einlösung. Mit den drei Jahren aus der Verjährung siehst du dort auch, welche Gutscheine bald auslaufen, und kannst die Beschenkten rechtzeitig daran erinnern. In der Vorlage ist das die letzte Seite. Hast du einen Teil eingelöst oder einen Termin zugesagt, kann die Frist neu beginnen oder gehemmt sein20, deshalb verweigere die Einlösung nicht allein nach der Liste.
Auch „Termin nach Absprache“ ist eine Geschäftsbedingung. Sie erlaubt dir nicht, die Einlösung beliebig hinauszuschieben, denn eine Klausel darf wesentliche Rechte aus dem Vertrag nicht so einschränken, dass der Vertragszweck gefährdet ist.21 Biete deshalb in angemessener Zeit Termine an. Eine Entscheidung zu solchen Terminklauseln bei Gutscheinen haben wir nicht gefunden.
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Weitergeben, auszahlen, zurücknehmen
Trägt der Gutschein keinen Namen, kann er ein sogenanntes kleines Inhaberpapier sein. Voraussetzung ist, dass sich aus den Umständen der Ausgabe ergibt, dass du jeder Person leisten willst, die ihn vorlegt. Dann kann die Person, die ihn vorlegt, die Leistung verlangen, außer sie darf über ihn nicht verfügen, und du wirst frei, wenn du an sie leistest, selbst wenn ihr der Gutschein gar nicht zustand. Leisten musst du nur gegen Aushändigung, deshalb behältst du den Gutschein beim Termin ein oder entwertest ihn.22 Zu einem aufgedruckten „nicht übertragbar“ haben wir keine Entscheidung gefunden, die sagt, ob es hält.
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Eine Pflicht, den Wert in bar auszuzahlen, haben wir im Gesetz ebenfalls nicht gefunden. Erstatten darfst du natürlich trotzdem. Versprichst du dagegen, den Gutschein jederzeit und ohne Bedingung gegen Geld zurückzunehmen, behandelt ihn die Finanzverwaltung als Guthabenkarte, also als bloßes Zahlungsmittel.3 Nimmst du einen Einzweck-Gutschein aus Kulanz zurück und zahlst den Betrag aus, berichtigst du die schon abgeführte Umsatzsteuer.23 Beim Mehrzweck-Gutschein hat die Rückzahlung keine umsatzsteuerlichen Folgen. Verfällt ein Gutschein ungenutzt, bleibt es beim Einzweck-Gutschein bei der Steuer aus dem Verkaufsmonat, und beim Mehrzweck-Gutschein fällt gar keine an.24
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Häufige Fragen
Was muss auf einen Gutschein für ein Fotoshooting?
Eine gesetzliche Pflichtliste wie für Rechnungen haben wir nicht gefunden. Sinnvoll sind dein Studio, die Leistung oder der Betrag, Ausstellungsdatum, Gutscheinnummer und „Termin nach Absprache“. Für einen Einzweck-Gutschein muss angegeben sein, wer leistet, die Leistung muss mindestens ihrer Art nach draufstehen, und er soll als Einzweck-Gutschein gekennzeichnet sein.
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Wie lange ist ein Gutschein für ein Fotoshooting gültig?
Ohne Datum grundsätzlich drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Ein vorgedrucktes Ablaufdatum ist in der Regel eine Geschäftsbedingung und muss angemessen lang sein; welche Frist genügt, wird im Einzelfall beurteilt.
Das ist keine Rechtsberatung.
Wann zahle ich Umsatzsteuer auf einen verkauften Gutschein?
Beim Einzweck-Gutschein, bei dem Leistungsort und Steuer beim Verkauf feststehen, gilt schon der Verkauf als Leistung (§ 3 Abs. 14 UStG). Beim Mehrzweck-Gutschein wird erst die Einlösung versteuert (§ 3 Abs. 15 UStG). Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus.
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Darf die Beschenkte den Gutschein weiterverschenken oder auszahlen lassen?
Ein Gutschein ohne Namen kann ein kleines Inhaberpapier nach § 807 BGB sein; dann darfst du an die Person leisten, die ihn vorlegt. Eine Pflicht zur Barauszahlung haben wir im Gesetz nicht gefunden. Ob ein aufgedrucktes „nicht übertragbar“ hält, ist offen.
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Gibt es die Gutschein-Vorlage als PDF?
Ja, als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Anpassen, frei und ohne Anmeldung. Auf die Vorderseite kommen Leistung und Gruß, auf die Rückseite die Bedingungen, und eine eigene Seite ist die Liste offener Gutscheine.
So macht sicht das
Gutscheine verkaufen oder verwalten kannst du in sicht nicht, die Liste offener Gutscheine führst du mit der Vorlage. Meldet sich die Beschenkte, trägst du ihren Termin selbst als Buchung ein, denn über die Buchungsseite sähe sie den regulären Preis deiner Leistung. Die Gutscheinnummer hältst du als Notiz an der Buchung fest, und an den Termin erinnert eine fertige Vorlage, wenn du sie einschaltest, 7 Tage und 1 Tag vorher.
Ohne Karte, dein Konto richten wir für dich ein.
Quellen
- § 3 Abs. 13 UStG, gesetze-im-internet.de
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 3.17 Abs. 2 (Satz 2, 3, 4, 6, 10, 11, 12 und 15, Beispiele 1 und 2) und Abs. 5 Satz 3 und 4, Stand 2. Juni 2026, bundesfinanzministerium.de
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 3 und 7 (wie Fn. 2)
- § 195 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 199 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 16.12.2009 „Geschenkgutscheine: nicht immer ein gutes Geschenk“, justiz.bayern.de
- § 214 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 305 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und Pressemitteilung (wie Fn. 6)
- § 305 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 12.06.2001, XI ZR 274/00, Gründe II 4 b cc und III 3 a und d, bundesgerichtshof.de
- OLG München, Urteil vom 17.01.2008, 29 U 3193/07, Gründe II 2 b bb und dd, Volltext bei Medien Internet und Recht, MIR Dok. 043/2008, medien-internet-und-recht.de
- § 306 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 3 Abs. 14 Satz 1, 2 und 5 UStG, gesetze-im-internet.de
- § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG, gesetze-im-internet.de
- § 3 Abs. 15 UStG, gesetze-im-internet.de, und Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 3.17 Abs. 9 Satz 1 und 4 (wie Fn. 2)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 14.5 Abs. 15 Satz 12 und 13 (wie Fn. 2)
- § 12 Abs. 1 UStG, gesetze-im-internet.de; zu Bildern für Privatkundinnen Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 12.7 Abs. 18 Satz 3 und 4 (wie Fn. 2)
- § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStG, gesetze-im-internet.de
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 19.1 Abs. 2 Satz 4 und Abschn. 19.2 Abs. 1 (wie Fn. 2)
- § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 203 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
- § 807 BGB, gesetze-im-internet.de, mit § 793 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, und § 797 BGB, gesetze-im-internet.de
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 3.17 Abs. 8 (wie Fn. 2), und § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG, gesetze-im-internet.de
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 3.17 Abs. 7, 13 und 14 (wie Fn. 2)
Quellen abgerufen am 24. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.