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AGB für Fotografen: Die zehn Klauseln, die Ärger ersparen

Welche zehn Punkte geregelt sein sollten, wo das BGB Grenzen setzt und wie die AGB wirksam in den Vertrag kommen.

sicht Redaktion · · 8 Min. Lesezeit

Zuletzt geprüft am

In Kürze

  • Schickst du jedem Paar denselben Vertragstext, sind das rechtlich AGB, egal, wie das Dokument heißt.
  • Damit deine AGB gelten, musst du beim Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, und ein Link im Website-Fuß allein genügt nicht.
  • Eine Stornopauschale in AGB darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und das Paar muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen.

Das ist keine Rechtsberatung.

Die meisten AGB in der Fotografie wachsen mit dem Ärger. Ein Paar sagt zwei Monate vor der Hochzeit ab, und schon steht ein Absatz zur Absage drin. Beim nächsten Ärger kommt der nächste dazu, weil eine Kundin unbearbeitete Vorschaubilder postet oder ein Unternehmen Porträts, die für die Teamseite gedacht waren, in einer Werbekampagne zeigt. Nach drei Jahren hast du vier Seiten, die niemand versteht, du selbst eingeschlossen.

Leichter wird es, wenn du die Themen regelst, bevor es Streit gibt. Hier stehen zehn davon, jeweils mit der Grenze, die das Gesetz zieht. Fertige Klauseln gibt es mit Absicht keine. AGB müssen zu deinem Angebot passen, und prüfen sollte sie jemand, der deine Pakete kennt.

Wann deine Bedingungen rechtlich AGB sind

Das Gesetz nennt AGB alle Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die du als Verwender stellst.1 Ob das Dokument „AGB“ heißt oder „Kleingedrucktes“, ist egal. Schickst du jedem Hochzeitspaar denselben Vertragstext, gelten dafür die AGB-Regeln, und ausgenommen ist nur, was ihr im Einzelnen aushandelt.2 So eine Einzelabrede geht den AGB vor.3

Jede Klausel muss zwei Prüfungen bestehen. Sie darf nicht so ungewöhnlich sein, dass das Paar nicht mit ihr rechnen muss,4 und sie darf das Paar nicht unangemessen benachteiligen. Das kann schon passieren, wenn eine Klausel nicht klar und verständlich ist.5 Und was mehrdeutig formuliert ist, geht im Zweifel zu deinen Lasten.6

Das ist keine Rechtsberatung.

So kommen die AGB wirksam in den Vertrag

Damit deine AGB gelten, musst du beim Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, und das Paar muss sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Einverstanden sein muss es auch.7 Im Alltag hängen die AGB also am Angebot oder sind im Buchungsweg direkt verlinkt, und vor der Unterschrift steht ein Satz, dass sie zum Vertrag gehören. Eine AGB-Seite im Website-Fuß genügt dafür nicht, solange du nirgends auf sie hinweist.

Das ist keine Rechtsberatung.

Die zehn Klauseln

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Schreib hinein, für welche Leistungen die AGB gelten, nur für Hochzeitsreportagen oder auch für Paarshootings und Businessporträts. Und wann ist der Vertrag geschlossen? Mit der Unterschrift, mit deiner Bestätigung oder erst mit der Anzahlung? Wer das offenlässt, streitet später mit einem Paar darüber, ob seine Reservierung schon verbindlich war.

2. Leistungsumfang und künstlerische Gestaltung

Was genau zum Paket gehört, steht im Angebot. In die AGB kommt, was für alle Aufträge gilt, zum Beispiel, dass du über Bildauswahl, Bildschnitt und Bearbeitungsstil entscheidest, ob du Rohdaten herausgibst und wie du mit Wünschen umgehst, die erst am Hochzeitstag geäußert werden.

3. Vergütung, Anzahlung und Fälligkeit

Die Beträge stehen im Angebot. In die AGB gehört, wann die Anzahlung fällig ist und wann der Rest, was bei Zahlungsverzug passiert und ob deine Preise Umsatzsteuer enthalten oder ob du als Kleinunternehmer keine berechnest.

4. Absage durch das Paar

Über diese Klausel wird am häufigsten gestritten. Gestaffelte Stornobeträge sind verbreitet, in AGB aber begrenzt. Eine Pauschale darf nicht höher sein als der Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist, und du musst dem Paar ausdrücklich erlauben nachzuweisen, dass dir ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.8 Auch eine unangemessen hohe Vergütung für den Fall von Rücktritt oder Kündigung ist unwirksam.9 Ohne Klausel gilt bei einem Werkvertrag das Gesetz, und du behältst die vereinbarte Vergütung, abzüglich dessen, was du dir ersparst oder anderweitig verdienst.10

Das ist keine Rechtsberatung.

5. Verhinderung auf deiner Seite

Auch dir kann etwas dazwischenkommen, etwa eine Krankheit oder ein Unfall, im schlimmsten Fall ein Todesfall in der Familie. Paare wollen wissen, ob du dann eine gleichwertige Vertretung stellst und ob sie deren Bilder vorher sehen dürfen. Und was wird aus dem Geld, das sie schon gezahlt haben, wenn sich keine Vertretung findet? Eine ehrliche Antwort darauf überzeugt ein Paar oft mehr als die schönste Galerie, weil es sieht, dass du an den schlechten Fall gedacht hast.

6. Lieferung, Fristen und Aufbewahrung

Hier steht, auf welchem Weg die Bilder kommen, wie viele Wochen nach der Hochzeit sie spätestens da sind, wie lange die Online-Galerie erreichbar bleibt und wie lange du die Daten danach aufbewahrst. Bei der Frist würden wir mit der Hochsaison rechnen und lieber ein paar Wochen mehr angeben, als im August eine ehrgeizige Zusage zu brechen.

7. Nutzungsrechte

Fotos sind auch dann geschützt, wenn sie nur einfache Lichtbilder sind.11 Du räumst dem Paar Nutzungsrechte ein, einfach oder ausschließlich und auf Wunsch räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt.12 Bei Hochzeiten ist das meistens ein einfaches Recht zur privaten Nutzung, Social Media eingeschlossen, während kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist oder gesondert vereinbart wird. Ob du als Urheber genannt werden willst, gehört auch hierher.13

Das ist keine Rechtsberatung.

8. Veröffentlichung durch dich

Für dein Portfolio brauchst du die Einwilligung der Menschen, die auf den Bildern zu sehen sind.14 Diese Einwilligung würden wir nie in den AGB verstecken. Sie gehört als eigene, ausdrückliche Erklärung in den Vertrag, getrennt nach Website, Social Media und Druck. In den AGB steht dann nur der Verweis darauf und was mit schon veröffentlichten Bildern geschieht, wenn das Paar die Einwilligung widerruft.

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9. Haftung

Die Haftung darfst du in AGB begrenzen, musst dabei aber zwei Grenzen beachten. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung unwirksam.15 Regeln kannst du etwa, wie du mit einem Datenverlust trotz doppelter Sicherung umgehst.

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10. Schlussbestimmungen und Verbraucherschlichtung

Wer eine Website unterhält oder AGB verwendet, muss Verbraucher grundsätzlich darüber informieren, ob er an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.16 Hast du dich freiwillig zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichtet, musst du die zuständige Stelle trotzdem nennen. Den Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung, der früher in vielen AGB stand, kannst du streichen, denn die EU hat die Plattform eingestellt und die zugrunde liegende Verordnung zum 20. Juli 2025 aufgehoben.17

Das ist keine Rechtsberatung.

Aufbau und Sprache

AGB liest man meistens erst, wenn es Streit gibt, als Kundin, die sich ärgert, oder als jemand, der sie prüft. Dann muss man schnell finden, was gilt. Nummeriere deshalb die Abschnitte, gib jedem eine Überschrift und bleib pro Abschnitt bei einem Thema. Und wenn du auf Instagram duzt, dann duz auch in den AGB, statt plötzlich vom „Auftraggeber“ zu schreiben. Sonst liest sich der Vertrag, als käme er von jemand anderem.

Am wichtigsten ist, dass Angebot, Vertrag und AGB einander nicht widersprechen. Steht im Angebot „Lieferung in sechs Wochen“ und in den AGB „Lieferung in zwölf Wochen“, gilt im Zweifel, was du mit dem Paar einzeln vereinbart hast.3 Die Zahlen im Beispiel sind ausgedacht.

Das ist keine Rechtsberatung.

Wann du die AGB anpassen solltest

Schau dir deine AGB an, sobald sich an deinem Angebot etwas ändert, also bei neuen Paketen, anderen Lieferfristen oder wenn du anfängst, mit einer Zweitfotografin zu arbeiten. Beschäftigst du mehr als zehn Personen, greift außerdem die Ausnahme bei der Verbraucherschlichtung nicht mehr. Und manchmal ändert sich einfach das Recht, wie beim Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung, der jahrelang in vielen AGB stand und seit Juli 2025 überflüssig ist.

Neue AGB gelten aber erst für Verträge, die du danach schließt. Für ein Paar, das im Frühjahr unterschrieben hat, bleibt es bei den Bedingungen, die beim Vertragsschluss einbezogen wurden.7 Heb deshalb jede Fassung mit Datum auf. Wenn ein Paar in zwei Jahren wissen will, was bei seiner Hochzeit gegolten hat, findest du die richtige Fassung dann ohne langes Suchen.

Das ist keine Rechtsberatung.

Das klärt ihr vorher

Bevor du AGB schreibst oder schreiben lässt, kläre ein paar Dinge für dich. Welche Leistungen bietest du an, und sollen für alle dieselben Regeln gelten? Wie viel Vorlauf brauchst du, um ein abgesagtes Datum neu zu vergeben, und was kostet dich eine Absage wirklich, etwa weil die Zweitfotografin schon gebucht ist und du andere Anfragen abgesagt hast? Darauf baut jede Stornoregel auf, die einer Prüfung standhalten soll. Bleibt die Frage, ob du für Verbraucher arbeitest, für Unternehmen oder für beide. Für Unternehmen gelten zum Teil andere Maßstäbe, dann brauchst du eventuell zwei Fassungen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Fotograf überhaupt AGB?

Pflicht sind AGB nicht. Sobald du aber jedem Paar dieselben Bedingungen schickst, sind das rechtlich ohnehin AGB nach § 305 BGB, ganz gleich, wie du das Dokument nennst. Dann schreib sie lieber bewusst, als sie nebenbei entstehen zu lassen.

Das ist keine Rechtsberatung.

Reicht es, die AGB auf meiner Website zu verlinken?

Nein, nicht von allein. Nach § 305 Abs. 2 BGB musst du beim Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen, das Paar muss sie zumutbar lesen können und einverstanden sein. Ein Link im Fuß der Website, den niemand sieht, erfüllt das nicht.

Das ist keine Rechtsberatung.

Kann ich AGB eines anderen Fotografen übernehmen?

Lieber nicht. Fremde AGB beschreiben die Abläufe eines anderen Studios, mit dessen Lieferfristen, Paketen und Absageregeln. Was nicht zu deinem Angebot passt, sorgt im Streit eher für Unklarheit, und unklare Klauseln gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zu deinen Lasten.

Das ist keine Rechtsberatung.

Muss ich in den AGB auf die Verbraucherschlichtung hinweisen?

Die Pflicht aus § 36 VSBG trifft Unternehmer mit Website oder AGB, aber nicht, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Die meisten Fotostudios fallen darunter. Prüf deine Zahl jedes Jahr.

Das ist keine Rechtsberatung.

So macht sicht das

In sicht arbeitest du mit deinen eigenen Vertragsvorlagen und Formulierungen, also auch mit deinen AGB. Jeder Vertrag hat einen klaren Status, liegt als PDF vor und wird online unterschrieben. Was dein Paar unterschreibt, ist exakt das PDF. Bleibt eine Unterschrift liegen, erinnert sicht von allein, und jede versendete Mail steht im Mail-Protokoll.

Ohne Karte, dein Konto richten wir für dich ein.

Quellen

  1. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, gesetze-im-internet.de
  2. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, gesetze-im-internet.de
  3. § 305b BGB, gesetze-im-internet.de
  4. § 305c Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
  5. § 307 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de
  6. § 305c Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
  7. § 305 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de
  8. § 309 Nr. 5 BGB, gesetze-im-internet.de
  9. § 308 Nr. 7 BGB, gesetze-im-internet.de
  10. § 648 BGB, gesetze-im-internet.de
  11. § 72 UrhG, gesetze-im-internet.de
  12. § 31 Abs. 1 UrhG, gesetze-im-internet.de
  13. § 13 UrhG, gesetze-im-internet.de
  14. § 22 KUG, gesetze-im-internet.de
  15. § 309 Nr. 7 BGB, gesetze-im-internet.de
  16. § 36 Abs. 1 und 3 VSBG, gesetze-im-internet.de
  17. Verordnung (EU) 2024/3228 vom 19.12.2024 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ABl. L 2024/3228 vom 30.12.2024), Text: umwelt-online.de; Datum 20.07.2025 nach IHK Region Stuttgart, ihk.de

Quellen abgerufen am 19. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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