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RatgeberGründung

Brautmoden­geschäft eröffnen: Ablauf, Kosten, Startkapital, Werkzeuge

Konzept, Standort, Kollektion und Kapitalbedarf bis zu Gewerbeanmeldung, Kasse und Terminbuchung – mit Gründungs-Checkliste.

sicht Redaktion · · 7 Min. Lesezeit

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In Kürze

  • Ein Brautmodengeschäft ist Einzelhandel und Terminbetrieb zugleich, denn Bräute kommen mit Termin und zwischen Bestellung und Abholung liegen Monate.
  • Eine seriöse Pauschalzahl fürs Startkapital gibt es nicht, deshalb planst du Gründungskosten, Anlaufphase, Lebensunterhalt und einen Puffer selbst ein.
  • Das Gewerbe zeigst du in der Regel beim Gewerbeamt an, und dem Finanzamt gibst du innerhalb eines Monats elektronisch Auskunft.

Das ist keine Rechtsberatung.

Ein Brautmodengeschäft ist ein Laden, in dem fast nichts spontan passiert. Bräute kommen mit Termin, oft zu dritt oder zu viert. Sie bleiben eine bis zwei Stunden und kaufen selten beim ersten Besuch. Zwischen Bestellung und Abholung liegen Monate mit Änderungsterminen und einer Anzahlung, und am Ende steht eine Hochzeit, die nicht verschoben wird, weil ein Kleid zu spät kommt.

Mit so einem Geschäft gründest du deshalb zwei Dinge auf einmal, einen Einzelhandel und einen Terminbetrieb. Beides kommt hier in der Reihenfolge, in der du es brauchst. Pauschale Zahlen für Kosten und Startkapital gibt es mit Absicht keine, denn eine Zahl, die für einen Laden in Ulm stimmt, stimmt in Hamburg nicht. Du bekommst stattdessen die Posten, mit denen du deine eigene Zahl ausrechnest.

Schritt 1: Konzept und Positionierung

Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, schreib dir die Antworten auf drei Fragen auf:

  • für welche Braut dein Laden ist, mit Preisniveau, Stil und Größen
  • was sie bei dir bekommt, das sie in den Geschäften im Umkreis nicht bekommt
  • welches Sortiment dazugehört, also nur Kleider oder auch Schleier, Schuhe, Accessoires, Abendmode für Brautmütter oder eine Änderungsschneiderei im Haus

Von den Antworten hängen Fläche, Lage, Lieferanten und Kapital ab. Ein Laden für Designerkleider im oberen Preissegment braucht weniger Kleider auf der Stange und mehr Raum für die Anprobe. Wer dagegen ein breites Sortiment für viele Budgets führt, braucht Lagerfläche und eine Kasse, die viel Kleinware verkraftet.

Schritt 2: Standort und Räume

Eine Braut sucht ihr Brautmodengeschäft gezielt auf und kommt selten im Vorbeigehen herein. Deshalb zählt Erreichbarkeit mehr als Laufkundschaft, also Parkplätze für die Begleitung, gute Anbindung und eine Adresse, die man in der Navigation findet. Die Räume müssen mehr können als ein normaler Laden. Plane mindestens einen Anprobebereich mit Podest, großem Spiegel und gutem, gleichmäßigem Licht ein und dazu eine Sitzecke für die Begleitung. Die Umkleide braucht Platz für ein Kleid mit Reifrock, und wenn du Änderungen selbst anbietest, kommt ein Arbeitsplatz dafür dazu.

Vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag gehören diese Fragen an den Vermieter:

  • Ist die Nutzung als Einzelhandel erlaubt?
  • Wer zahlt Umbauten?
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit, und wie lange ist die Kündigungsfrist?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten im Winter für eine große Fensterfront?

Schritt 3: Lieferanten und Kollektion

Die Kollektion ist bei den meisten Brautmodengeschäften der größte Posten vor der Eröffnung. Wie hoch er ausfällt, bestimmen die Konditionen deiner Lieferanten. Kläre mit jedem einzelnen schriftlich:

  • Mindestabnahme für die Erstkollektion und für Nachorder
  • Konditionen für Musterkleider und wie lange ein Muster im Laden hängen muss
  • Lieferzeit ab Bestellung, getrennt nach Standard- und Eilbestellung
  • ob es einen Gebietsschutz gibt, also kein zweiter Händler im Umkreis dieselbe Marke führt
  • Zahlungsbedingungen und ob Vorkasse verlangt wird
  • wie Reklamationen und Größenfehler abgewickelt werden

An der Lieferzeit hängt dein ganzer Ablauf. Zusammen mit der Zeit für Änderungen und einem Puffer ergibt sie die Frist, bis zu der eine Braut spätestens bestellen muss. Am besten sagst du ihr diese Frist schon beim ersten Termin, nicht erst beim dritten.

Schritt 4: Kosten und Startkapital

Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums gliedert den Kapitalbedarf in drei Gruppen, und diese Gliederung erwarten auch Banken und Förderstellen.1

  1. Die Gründungskosten, also Beratung und Anmeldungen, gegebenenfalls ein Notar.
  2. Die Anlaufphase. Sie teilt sich in Anlagevermögen wie Umbau, Einrichtung, Spiegel, Licht, Kasse und Technik und in Umlaufvermögen. Zum Umlaufvermögen gehört das erste Warenlager, bei dir also die Erstkollektion, dazu Personal und Werbung.
  3. Dein Lebensunterhalt, solange das Geschäft dich noch nicht trägt.

Das Portal rät außerdem ausdrücklich zu einem Puffer.

Die Anlaufkosten werden gern unterschätzt, weil bei Brautmode das Geld zeitversetzt fließt. Eine Braut, die im März bestellt, zahlt eine Anzahlung und den Rest bei der Abholung im Sommer. Deine Lieferanten wollen ihr Geld aber oft schon bei Bestellung oder Lieferung. Eine Liquiditätsplanung über die ersten zwölf Monate zeigt dir, wann diese Lücke am größten ist.

Neben Eigenkapital und Bankkredit gibt es Förderprogramme. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten; er ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur.2 Unter den Förderkrediten ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW der bekannteste. Er ist für Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsbedarf bis 200 000 Euro gedacht, davon höchstens 80 000 Euro für Betriebsmittel, und läuft über eine Bank, der die KfW einen Teil des Risikos abnimmt.3 Konditionen ändern sich, deshalb lies vor dem Bankgespräch das aktuelle Merkblatt.

Das ist keine Rechtsberatung.

Schritt 5: Anmeldungen und Pflichten

Gewerbe, Finanzamt, IHK

Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen, in der Regel dem Gewerbeamt der Gemeinde.4 Die Gemeinde meldet die Eröffnung an das Finanzamt weiter. Zusätzlich musst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte zur steuerlichen Erfassung geben, und zwar elektronisch über die amtliche Schnittstelle, in der Praxis also über ELSTER.5 Wer zur Gewerbesteuer veranlagt ist und im Bezirk eine Betriebsstätte hat, gehört zur Industrie- und Handelskammer.6 Ob du dich ins Handelsregister eintragen musst, hängt davon ab, ob dein Geschäft nach Art und Umfang einen kaufmännischen Betrieb erfordert.7

Das ist keine Rechtsberatung.

Kasse

Im Laden kassierst du in bar oder per Karte. Nutzt du dafür eine Registrierkasse oder ein anderes elektronisches Aufzeichnungssystem, muss es durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Außerdem musst du den Kundinnen einen Beleg ausgeben.8 Dem Finanzamt sind elektronische Aufzeichnungssysteme zudem zu melden.9 Lass dir das beim Kauf der Kasse vom Anbieter bestätigen.

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Preise und Etiketten

Gegenüber Verbraucherinnen gibst du Gesamtpreise an10, also den Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.11 Textilerzeugnisse, die du anbietest, müssen mit ihrer Faserzusammensetzung gekennzeichnet sein; das gilt auch für den Handel.12 Prüf das bei jeder Lieferung, besonders bei Kleidern aus kleinen Ateliers. Verschickst du verpackte Ware an Endkundinnen, etwa Accessoires aus einem Onlineshop, brauchst du in der Regel eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Seit dem 12. August 2026 gilt dafür neues Recht, denn das Verpackungsgesetz wurde durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgelöst. Die Registrierungspflicht steht jetzt dort.13

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Schritt 6: Der Terminbetrieb – Anprobe, Bestellung, Abholung

Plane deine Woche in festen Blöcken für Anproben, Änderungstermine, Abholungen und die Zeit für Bestellungen und Buchhaltung. Anproben sind oft am Samstag am stärksten gefragt. Jede Braut durchläuft dieselben Stationen:

  • erste Anprobe, gegebenenfalls eine zweite
  • Bestellung mit Anzahlung
  • Lieferung
  • ein bis drei Änderungstermine
  • Abholung mit Restzahlung

Bei der Bestellung hältst du schriftlich fest, welches Kleid in welcher Größe und Farbe zu welchem Preis bestellt ist, wie Anzahlung und Restzahlung aussehen, wann es voraussichtlich geliefert wird und was bei einer Absage nach der Bestellung gilt. Ein bestelltes Kleid ist oft eine Anfertigung, die du nicht zurückgeben kannst, und das sollte die Braut vor der Bestellung wissen. Wie du Anzahlung und Restzahlung richtig in Rechnung stellst, steht im Ratgeber zur Anzahlungsrechnung.

Schwierig wird es zwischen den Terminen. Da ist die Braut, die nach der ersten Anprobe „sich meldet“ und dann nichts mehr von sich hören lässt, oder die Änderung, die niemand terminiert hat. Und manchmal liegt die Abholung zwei Tage vor der Hochzeit, weil keiner früher nachgefragt hat. Wer jede Braut von Anfang an als eine Buchung mit allen Terminen führt, sieht diese Lücken, bevor sie zum Problem werden.

Schritt 7: Werkzeuge für den Start

Du brauchst weniger Software, als Anbieter dir verkaufen wollen, aber die richtige. Unverzichtbar sind:

  • eine Kasse, die die Anforderungen aus Schritt 5 erfüllt
  • ein Buchhaltungs- oder Steuerprogramm
  • eine Website mit Öffnungszeiten und Terminbuchung
  • eine Kundenkartei, in der Maße, Kleid, Termine und Zahlungen pro Braut an einem Ort liegen

Excel und ein Papierkalender funktionieren am Anfang. Sie trennen aber den Termin von der Anzahlung und die Anzahlung von der Erinnerung, obwohl beides zusammengehört.

Häufige Fragen

Wie viel Startkapital brauche ich für ein Brautmodengeschäft?

Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht, denn sie hängt vor allem von Kollektion, Miete und Umbau ab. Rechne mit einem Kapitalbedarfsplan, der Investitionen, Gründungskosten, Kollektion, Anlaufkosten bis zu den ersten Einnahmen und eine Reserve enthält. Die Vorlage zu diesem Ratgeber führt dich durch alle Posten.

Welche Anmeldungen brauche ich für ein Brautmodengeschäft?

Die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde (§ 14 GewO), danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der elektronisch an das Finanzamt geht (§ 138 AO). Als Gewerbetreibende mit Betriebsstätte gehörst du zur IHK (§ 2 IHKG). Je nach Umfang kommt das Handelsregister dazu.

Das ist keine Rechtsberatung.

Brauche ich eine elektronische Kasse mit TSE?

Nutzt du ein elektronisches Aufzeichnungssystem, muss es nach § 146a AO durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein, und du musst einen Beleg ausgeben. Elektronische Kassen sind außerdem dem Finanzamt zu melden. Kläre die Einzelheiten mit deiner Steuerberatung.

Das ist keine Rechtsberatung.

Wie früh kaufen Bräute ihr Kleid?

Eine belastbare Statistik dazu haben wir nicht gefunden. Für dein Geschäft zählt die Lieferzeit deiner Lieferanten ab Bestellung plus die Zeit für Änderungen. Daraus ergibt sich, wie viele Monate vor der Hochzeit eine Braut bei dir bestellen muss, und das sagst du ihr beim ersten Termin.

So macht sicht das

In sicht buchen Bräute Beratung und Anprobe selbst über deine Buchungsseite mit deinen Zeiten und Leistungen, auf Wunsch direkt auf deiner Website. Termine, Vertrag, Notizen und Rechnung liegen an der Buchung, von der ersten Anprobe bis zur Abholung. Erinnerungen an Unterschrift, Anzahlung und Termin gehen aus fertigen Vorlagen raus, und deine Braut sieht im Kundenportal, was als Nächstes kommt. Bestehende Kundinnenlisten bringst du per CSV-Import mit.

Ohne Karte, dein Konto richten wir für dich ein.

Quellen

  1. Existenzgründungsportal des BMWE, „Kapitalbedarfsplan“, existenzgruendungsportal.de
  2. § 93 SGB III, gesetze-im-internet.de
  3. KfW, Merkblatt ERP-Gründerkredit – StartGeld (067), Stand 18.06.2026, kfw.de
  4. § 14 Abs. 1 GewO, gesetze-im-internet.de
  5. § 138 Abs. 1, 1b und 4 AO, gesetze-im-internet.de
  6. § 2 Abs. 1 IHKG, gesetze-im-internet.de
  7. § 1 Abs. 2 HGB, gesetze-im-internet.de
  8. § 146a Abs. 1 und 2 AO, gesetze-im-internet.de
  9. § 146a Abs. 4 AO, gesetze-im-internet.de; Start des Mitteilungsverfahrens 01.01.2025: BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, bundesfinanzministerium.de
  10. § 3 Abs. 1 PAngV, gesetze-im-internet.de
  11. § 2 Nr. 3 PAngV, gesetze-im-internet.de
  12. Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1007/2011, Text: gesetze.legal; § 4 Abs. 1 und 4 TextilKennzG, gesetze-im-internet.de
  13. § 6 Abs. 1 VerpackDG, gesetze-im-internet.de; Zentrale Stelle Verpackungsregister, lucid.verpackungsregister.org; Ablösung des VerpackG: Umweltpakt Bayern, umweltpakt.bayern.de

Quellen abgerufen am 19. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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